Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinde Jüchen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Gemeinde Jüchen durch den Kreis“.


Sachverhalt:

Seit Juli 2014 unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die Gemeinde Jüchen bei der Sichtung, Bewertung, Erschließung und Bestandserhaltung des gemeindlichen Archivguts aus der Zeit vor 1975. Als Rechtsgrundlage fungiert eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Jüchen und dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss (Vorlage Kulturausschuss Nr. 40/0596/XVI/2015).

 

Nachdem der langjährige Gemeindearchivar zum 30. April 2018 aus dem Dienst der Gemeinde Jüchen ausgeschieden ist, soll die erfolgreiche Archivkooperation nunmehr verstetigt und das bisherige Gemeindearchiv Jüchen als Außenstelle des Archivs im Rhein-Kreis Neuss betrieben werden.

 

Durch die Einbeziehung des Jüchener Archivs in den größeren Verbund des Archivs im Rhein-Kreis Neuss wird sichergestellt, dass die Aufgaben gemäß Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen dauerhaft und fachgerecht erledigt werden.

 

Zudem entstehen durch die Kooperation Vorteile sowohl in wirtschaftlicher als auch in archivfachlicher Hinsicht. Namentlich werden sich durch den Einsatz digitaler Konversionsmedien (z. B. für die häufig nachgefragten Zivil- und Personenstandsregister) die Nutzungsbedingungen für die interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowohl in der Außenstelle Jüchen als auch am Hauptsitz des Archivs in Dormagen-Zons verbessern.

 

Die zur Verstetigung der Kooperation zu schließende „öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Jüchen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Gemeinde durch den Kreis“ ist als Anlage beigefügt.

 

Über das Ergebnis der Erörterung in der Sitzung des Kulturausschusses am 18.06.2018 wird in der Kreistagssitzung berichtet.