Betreff
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die Wahlperiode 2019 bis 2023
Vorlage
51/2762/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.


Sachverhalt:

 

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 entsprechend dem gem. Runderlass des Justizministeriums (3321 I B. 2) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011

 

Der Präsident des Landgerichtes Mönchengladbach hat für den Bereich des Kreisjugendamtes

- Amtsgerichtsbezirk Grevenbroich (Bereich Jüchen und Rommerskirchen) – für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffen/innen festgelegt:

 

1. Für die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach:

zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe.

 

2. Für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach:

zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe

 

 

In die Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen werden:

 

Zu 1.: Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Jugendkammer

 

Zu 2.: Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für das

gemeinschaftliche Jugendschöffengericht.

 

Der Präsident des Landgerichtes Düsseldorf hat für den Bereich des Kreisjugendamtes –Amtsgericht Neuss (Bereich Korschenbroich)- für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffen/innen und Jugendhilfsschöffen/innen festgelegt:

 

1. Für das Schöffengericht Neuss:

5 Jugendhauptschöffen/innen

 

2. Für das Schöffengericht Neuss

3 Jugendhilfsschöffen/innen

 

In die Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen werden.

 

zu 1.: 5 Frauen / 5 Männer als Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 3).

 

zu 2.: 3 Frauen / 3 Männer als Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 4).

 

Die erforderliche Zahl der zu meldenden Kandidaten für die Wahl zum Jugendhaupt- bzw. Hilfsschöffen für das Jugendschöffengericht Neuss konnte nicht eingehalten bzw. erreicht werden. Trotz intensiver Bemühungen erfolgten insgesamt nur 11 statt der geforderten 16 Bewerbungen. Da die Vorschlagsliste die doppelte Bewerberanzahl enthalten soll, ist die erforderliche Anzahl an Jugendhaupt-und Jugendhilfsschöffen/Innen dennoch erreicht.

 

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im Jugendamt eine Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

 

Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 GVG (§ 35 Abs. 3 JGG). Bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird auf den beiliegenden Runderlass des Justizministeriums (3321 I B.2) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011 hingewiesen.