Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.
Sachverhalt:
Vorbereitung und
Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die Wahlperiode 2019 bis
2023 entsprechend dem gem. Runderlass des Justizministeriums (3321 I B. 2) und
des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 – 6153)
vom 04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011
Der Präsident des Landgerichtes
Mönchengladbach hat für den Bereich des Kreisjugendamtes
- Amtsgerichtsbezirk
Grevenbroich (Bereich Jüchen und Rommerskirchen) – für die zu erstellende
Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffen/innen festgelegt:
1. Für die Jugendkammer beim
Landgericht Mönchengladbach:
zwei weibliche und ein
männlicher Hauptschöffe.
2. Für das gemeinschaftliche
Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach:
zwei weibliche und ein
männlicher Hauptschöffe
In die Vorschlagsliste soll die
doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen werden:
Zu 1.: Vier Frauen und zwei
Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Jugendkammer
Zu 2.: Vier Frauen und zwei
Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für das
gemeinschaftliche
Jugendschöffengericht.
Der Präsident des Landgerichtes
Düsseldorf hat für den Bereich des Kreisjugendamtes –Amtsgericht Neuss (Bereich
Korschenbroich)- für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der
Jugendhauptschöffen/innen und Jugendhilfsschöffen/innen festgelegt:
1. Für das Schöffengericht
Neuss:
5 Jugendhauptschöffen/innen
2. Für das Schöffengericht
Neuss
3 Jugendhilfsschöffen/innen
In die Vorschlagsliste soll die
doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen werden.
zu 1.: 5 Frauen / 5 Männer
als Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das
Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 3).
zu 2.: 3 Frauen / 3 Männer
als Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen für das
Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 4).
Die erforderliche Zahl der zu
meldenden Kandidaten für die Wahl zum Jugendhaupt- bzw. Hilfsschöffen für das
Jugendschöffengericht Neuss konnte nicht eingehalten bzw. erreicht werden. Trotz
intensiver Bemühungen erfolgten insgesamt nur 11 statt der geforderten 16
Bewerbungen. Da die Vorschlagsliste die doppelte Bewerberanzahl enthalten soll,
ist die erforderliche Anzahl an Jugendhaupt-und Jugendhilfsschöffen/Innen
dennoch erreicht.
Die Aufnahme in die
Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im
Jugendamt eine Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht aufzulegen.
Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 GVG (§ 35 Abs. 3 JGG). Bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird auf den beiliegenden Runderlass des Justizministeriums (3321 I B.2) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011 hingewiesen.