Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch das
Ausbildungsprogramm.NRW insgesamt 36 zusätzliche Ausbildungsplätze im
Rhein-Kreis Neuss geschaffen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
gefördert werden.
Sachverhalt:
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin
angespannt und durch große regionale Unterschiede geprägt. Für Betriebe ist die
Ausbildung ein wichtiger Faktor, um sich qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu
sichern. Jedoch wird es für Jugendliche mit eingeschränkten
Ausbildungsmarktperspektiven immer schwerer, einen Ausbildungsplatz zu finden.
Zum Ausgleich dieser regionalen Unterschiede wird die Landesregierung ab dem
01.09.2018 in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2021/22 das „Ausbildungsprogramm
NRW“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Umfang von jeweils rund 1.000
zusätzlichen Ausbildungsplätzen auflegen. Die Förderung erfolgt in Regionen, in
denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt (Kriterium: Bewerber-Stellen-Relation
bei einer Relation von unter 1:1):
Die aktuell ca. 430 bereits bestehenden, durch das Land geförderten und
regional ausgerichteten Ausbildungsplätze (Kooperative Ausbildung an
Kohlestandorten, etc.) wurden bei der Verteilung berücksichtigt.
Im Rhein-Kreis Neuss sowie in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten
sind die Bewerber-Stellen-Relationen und die Platzverteilungen wie folgt:
Region |
Bewerber-Stellen-Relation |
Zugeteilte Plätze |
Stadt Krefeld
|
0,72 |
24 |
Kreis
Heinsberg |
0,71 |
24 |
Stadt Mönchengladbach |
0,70 |
24 |
Rhein-Kreis
Neuss |
0,68 |
36 |
Rhein-Erft
Kreis |
0,68 |
36 |
Kreis Viersen |
0,66 |
24 |
Es ist sehr erfreulich, dass der Rhein-Kreis Neuss mit 36
zusätzlichen Ausbildungsplätzen durch das Ausbildungsprogramm.NRW gefördert
wird, um weiter an dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit im Rhein-Kreis Neuss zu
verringern, zu arbeiten.
Der Durchführungszeitraum des Programms orientiert sich am Regeltermin
für den Beginn betrieblicher Ausbildungen (01 .September 2018) und beträgt 24
Monate. Interessierte Träger konnten sich bereits im Mai/Juni 2018 innerhalb
eines Interessenbekundungsverfahren für das vorgegebene Platzkontingent in
einer Gebietskörperschaft unter Einreichung ihres Konzepts zur Akquise
zusätzlicher Ausbildungsplatzstellen bis zum 08.06.2018 bewerben.
Die Auswahl der Träger orientiert sich an den folgenden Kriterien:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung
• Programmumsetzung
• Strukturen und Rahmenbedingungen des Trägers
• Kooperationen und regionale Einbindung
Die G.I.B unterstützte das MAGS durch fachliche Stellungnahmen zu den
vorgelegten Interessenbekundungen. Eine Stellungnahme zur trägerbezogenen
Einbindung in regionale Netzwerke erfolgte durch die jeweils zuständige
Regionalagentur und floss in die Gesamtbewertung ein.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales informierte das
BZNR, den Bildungsträger des Handwerks, dass er den Zuschlag für den
Rhein-Kreis Neuss erhalten habe. Die Auswahl und Ansprache von Bewerberinnen
und Bewerbern obliegt der Agentur für Arbeit.