Betreff
Ausbildungsprogramm NRW im Rahmen der Landesinitiative KAoA
Vorlage
40/2775/XVI/2018
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch das Ausbildungsprogramm.NRW insgesamt 36 zusätzliche Ausbildungsplätze im Rhein-Kreis Neuss geschaffen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

 


Sachverhalt:

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin angespannt und durch große regionale Unterschiede geprägt. Für Betriebe ist die Ausbildung ein wichtiger Faktor, um sich qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu sichern. Jedoch wird es für Jugendliche mit eingeschränkten Ausbildungsmarktperspektiven immer schwerer, einen Ausbildungsplatz zu finden.


Zum Ausgleich dieser regionalen Unterschiede wird die Landesregierung ab dem 01.09.2018 in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2021/22 das „Ausbildungsprogramm NRW“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Umfang von jeweils rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen auflegen. Die Förderung erfolgt in Regionen, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt (Kriterium: Bewerber-Stellen-Relation bei einer Relation von unter 1:1):
Die aktuell ca. 430 bereits bestehenden, durch das Land geförderten und regional ausgerichteten Ausbildungsplätze (Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten, etc.) wurden bei der Verteilung berücksichtigt.


Im Rhein-Kreis Neuss sowie in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten sind die Bewerber-Stellen-Relationen und die Platzverteilungen wie folgt:

 

Region

Bewerber-Stellen-Relation

Zugeteilte Plätze

Stadt Krefeld

0,72

24

Kreis Heinsberg

0,71

24

Stadt Mönchengladbach

0,70

24

Rhein-Kreis Neuss

0,68

36

Rhein-Erft Kreis

0,68

36

Kreis Viersen

0,66

24

 

Es ist sehr erfreulich, dass der Rhein-Kreis Neuss mit 36 zusätzlichen Ausbildungsplätzen durch das Ausbildungsprogramm.NRW gefördert wird, um weiter an dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit im Rhein-Kreis Neuss zu verringern, zu arbeiten.

 

Der Durchführungszeitraum des Programms orientiert sich am Regeltermin für den Beginn betrieblicher Ausbildungen (01 .September 2018) und beträgt 24 Monate. Interessierte Träger konnten sich bereits im Mai/Juni 2018 innerhalb eines Interessenbekundungsverfahren für das vorgegebene Platzkontingent in einer Gebietskörperschaft unter Einreichung ihres Konzepts zur Akquise zusätzlicher Ausbildungsplatzstellen bis zum 08.06.2018 bewerben.

Die Auswahl der Träger orientiert sich an den folgenden Kriterien:


• Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung
• Programmumsetzung
• Strukturen und Rahmenbedingungen des Trägers
• Kooperationen und regionale Einbindung

 

Die G.I.B unterstützte das MAGS durch fachliche Stellungnahmen zu den vorgelegten Interessenbekundungen. Eine Stellungnahme zur trägerbezogenen Einbindung in regionale Netzwerke erfolgte durch die jeweils zuständige Regionalagentur und floss in die Gesamtbewertung ein.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales informierte das BZNR, den Bildungsträger des Handwerks, dass er den Zuschlag für den Rhein-Kreis Neuss erhalten habe. Die Auswahl und Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern obliegt der Agentur für Arbeit.