Betreff
Aufbereitung von Rohkies aus dem U-Bahn-Bau Düsseldorf im Kieswerk der Rheinische Baustoffwerke GmbH in Dormagen-Nievenheim
Vorlage
68/867/2009
Aktenzeichen
68.1.4/2/82
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Die Rheinische Baustoffwerke GmbH betreibt eine Nassauskiesung am Nievenheimer See in der Stadt Dormagen. Im Oktober 2008 hatte das Unternehmen beim Rhein-Kreis Neuss zunächst beantragt, in seinem Kieswerk 385.000 m³ Sand und Kies aus der Baumaßnahme U-Bahn-Bau in Düsseldorf (Baulos 1 der Wehrhahnlinie) zu verwerten.

Es handelt sich dabei um quartäre Sande und Kiese, welche die Zuordnungswerte Z 0 der LAGA-Richtlinie erfüllen. Die Anlieferung sollte über einen Zeitraum von 3,5 Jahren erfolgen, was ca. 1.000 t pro Arbeitstag entspricht. Die Verkehrsführung sollte dabei über die A 46 und A 57 erfolgen. Eine Verlängerung der Abgrabung über den 31.12.2015 (Herrichtung: 31.12.2016) an diesem Standort war nicht vorgesehen.

 

Da die Aufbereitung der Sand- und Kiesmassen aus dem U-Bahn-Bau Düsseldorf dem Vorhaben des Gewässerausbaus nicht unmittelbar zugeordnet oder als notwendige Folgemaßnahme dieses Gewässerausbaus angesehen werden konnte und darüber hinaus eine zusätzliche Lagerfläche in Anspruch genommen werden sollte, wurde der Antrag an die Stadt Dormagen zur Entscheidung abgegeben.

Die Stadt Dormagen äußerte grundsätzliche Bedenken gegen die Zulassung der Aufbereitung an dem Auskiesungsstandort, insbesondere aufgrund der Zunahme des LKW-Verkehrs, und sah sich darüber hinaus nicht als zuständige Behörde für die Entscheidung.

 

Die Bevollmächtigten haben darauf hin den Antrag dahingehend modifiziert, dass die Zufahrt von Sand- und Kiesmassen aus dem U-Bahn-Bau Düsseldorf - im Sinne von entweder oder – insoweit zugelassen wird, als die Zufahrt von Massen aus dem Braunkohletagebau bereits im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für die Auskiesung zugelassen ist. Darüber hinaus sieht der Antrag auch keine zusätzlichen Lagerflächen für eine Hochhalde mehr vor; die Lagerung bleibt auf das bestehende Betriebsgelände beschränkt.

Eine baurechtliche Genehmigung für eine zusätzliche Lagerfläche ist damit nicht mehr erforderlich. Damit würde lediglich die Herkunft des angelieferten Fremdmaterials geändert, die arbeitstägliche Menge von 500 t würde nicht überschritten werden.

 

Mit Rücksicht darauf, dass in dem am 15.08.2001 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für die Auskiesung am Nievenheimer See ein arbeitstägliches Zufahren von quartären Kiesen aus den Rheinbraun-Tagebauen in einer Menge von 500 t für den v.g Abgrabungsstandort zugelassen wurde, wird der Rhein-Kreis Neuss über das Zufahren dieser Menge Sand und Kies aus dem U-Bahn-Bau Düsseldorf im Austausch gegen den bereits zugelassenen Kies aus den Rheinbrauntagebauen entscheiden. Das zugefahrene Fremdmaterial würde dann unter Verzicht auf den Rheinbraunkies durch den U-Bahn-Kies 1: 1 ersetzt. Die angeführten Bedenken über die Erhöhung des LKW-Verkehrs der Stadt Dormagen wären dann ausgeräumt.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2009 wurde die Stadt Dormagen über diese Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt und gebeten, zu prüfen, inwieweit sie das Angebot der Bevollmächtigten zum Abschluss eines Vertrages zu den Verkehrsregelungen und Vertragsstrafen in Anspruch nehmen möchte.

 

Am 27.04.2009 hat die Stadt Dormagen mitgeteilt, dass sie das Vorhaben weiterhin ablehnt, jedoch, um die negativen Beeinträchtigungen insbesondere für die Dormagener Wohnbevölkerung so gering wie möglich zu halten, beabsichtigt, die vom Bevollmächtigten angebotenen Vereinbarungen vertraglich abzusichern. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:

  • die Akzeptanz eines Verkehrsschilds, welches an der Einmündung vom Kieswerk in die K 12 ein Rechtsabbiegen untersagt,
  • die Angabe sämtlicher Kfz-Kennzeichen der LKW, die den Transport des U-Bahn-Materials durchführen,
  • eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € für jeden Fall zu akzeptieren, wenn ein LKW durch die Ortschaften in Dormagen und nicht direkt von und zur Autobahn fährt.

 

Im Planungsausschuss der Stadt Dormagen wird am 16.06.2009 über den Vertragsentwurf beraten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, dem modifizierten Antrag zu entsprechen.