Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
50/2784/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 9.463 Flüchtlinge.

Dies sind 58 Flüchtlinge weniger als zum 31. März 2018 und 251 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) und 25 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen 6.508 Flüchtlinge und damit 70 mehr als vor drei Monaten (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.870 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 628 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man mittlerweile nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 296 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 747 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 126 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.03.2018 ist aber nur ein Anstieg von einer Person zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.085 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2018 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 4 bei.

 

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF:

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 13.255 gestellte Erst- und Folgeanträge im Juni 2018 gegenüber 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist als Anlage 3 zu TOP 4 beigefügt.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 52.514 im Juni 2018 abgebaut werden. Im Juni 2018 hat das BAMF 14.792 Entscheidungen getroffen, davon 3.911 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2018 26,4 % (gegenüber
30,5 % im März 2018, 37,0 % im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 4 zu TOP 4 bei.

 

 

Freiwillige Ausreisen/Rückführungen (Abschiebungen):

 

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, hat dem Integrationsausschuss des Landes NRW zum Stichtag 31.03.2018 zum Thema Rückführung/ freiwillige Rückkehr berichtet. Danach erfolgten in 2017 die meisten Ausreisen bundesweit aus NRW heraus. So sind im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 insgesamt 11.355 geförderte freiwillige Ausreisen über das REAG/GARP-Programm erfolgt. Dies entspricht ca. 38,46 % der bundesweiten REAG/GARP-Ausreisen.

Dieser Trend setzt sich fort: So wurden bis zum Stichtag 31.03.2018 insgesamt 1.548 REAG/GARP-Anträge bewilligt. Dies entspricht ca. 34,41 % der bundesweiten REAG/GARP-Bewilligungen, so dass auch weiterhin die meisten freiwilligen Ausreisen bundesweit aus NRW erfolgen.

 

Des Weiteren sind in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 insgesamt 6.308 Personen aus NRW in ihre Heimatländer zurückgeführt worden. Bundesweit wurden im vergleichbaren Zeitraum 23.966 Rückführungen statistisch erfasst. Dies entspricht ca. 26,3 % der bundesweiten Abschiebungen.

 

38 % der Ausreisepflichtigen sowie 35 % der Asylentscheidungen ohne Schutzgewährung in NRW entfallen gemäß AZR-Statistik auf Personen aus den acht NRW-Rückkehr-Schwerpunktstaaten Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Georgien und Armenien. Ebenso entfielen 57 % der Abschiebungen und 76 % der freiwilligen Ausreisen mit REAG/GARP aus NRW in 2017 auf diese acht Schwerpunktstaaten.

 

In 2018 wurden laut Statistik der Bundespolizei bis zum Stichtag 31.03.2018 bereits 1.631 Rückführungen (einschl. Dublin-Überstellungen) durch NRW erfasst. Dies entspricht ca. 26,16 % der bundesweiten Abschiebungen (zu den genannten Zahlen siehe Anlage 5 zu TOP 4).

 

Vergleichende Zahlen Bund, NRW, Rhein-Kreis Neuss, Neuss und Dormagen:

Aktuelle Zahlen des Bundes und des Landes NRW zu den erfolgten Abschiebungen im Jahr 2018 bis zum Stichtag 30.06.2018 waren nicht zu ermitteln. Im Rhein Kreis Neuss (Ausländerbehörden Rhein-Kreis Neuss, Neuss und Dormagen) wurden in 2017 insgesamt 81 erfolgreiche Abschiebungen durchgeführt und in 2018 bis zum 30.06.2018 insgesamt 37.

Erfolgte durchgeführte Abschiebungen:

 

BUND

NRW

RKN

NE

DO

2017

23966

6308

45

23

13

2018

 

 

20

16

1

 

Nicht alle Abschiebeversuche sind erfolgreich. Die Anzahl der erfolglosen Abschiebeversuche für den Bund und das Land NRW waren nicht zu ermitteln. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen erfasst statistisch keine gescheiterten Abschiebeversuche.

Zahlen zu gescheiterten Abschiebeversuchen liegen nur von den Ausländerbehörden der Stadt Neuss und des Rhein-Kreises Neuss vor.

Gescheiterte Abschiebungen:

 

NE

RKN

2017

13

33

2018

12

62

 

 

Die in der Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden liegende Rückführung abgelehnter Asylbewerber könnte effektiver sein, wenn die zuständigen Landesbehörden die Beschaffung von Passersatzpapieren beschleunigen und die Quantität der Flugbuchungen erhöhen würden.

 

 

Vom Land geplante Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen:

 

Das Land hat erkannt, dass die Kommunen und die kommunalen Ausländerbehörden in NRW durch die hohe Zahl der in den letzten Jahren aufgenommenen Flüchtlinge immer noch vor großen Herausforderungen stehen und hat mit der Entwicklung von Maßnahmen zur Steuerung des Asylsystems und zur Entlastung der Kommunen begonnen. Ziel ist hierbei, die Kommunen zu entlasten, damit sie sich auf die Integration der Personen, die ein Bleiberecht haben, konzentrieren können. Im Rahmen des Landesaufnahmesystems sollen die Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, möglichst konsequent bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Zur Umsetzung wurde von der Landesregierung ein Stufenplan zur Anpassung des Asylsystems erarbeitet.

 

Während für die Umsetzung der Stufe 2 noch rechtliche oder organisatorische Vorbereitungshandlungen notwendig sind und für die Umsetzung der Stufe 3 noch notwendige Strukturen im Landesbereich aufgebaut und sukzessive ausgebaut werden müssen, befindet sich die Stufe 1 seit dem 01.07.2018 in der Umsetzung. 

 

Schwerpunkte der Umsetzung der Stufe 1 (kurze Zusammenfassung):

 

Im beschleunigten Asylverfahren nach § 30 a AsylG sollen künftig grundsätzlich die neu eingereisten Staatsangehörigen aus allen sicheren Herkunftsländern sowie für Tatbestände des Absatzes 1 Nrn. 2 bis 7 zusätzlich die neu eingereisten Staatsangehörigen aus den Ländern Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Marokko, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Tadschikistan und Tunesien berücksichtigt werden. Diese verbleiben grundsätzlich bis zum Abschluss des Asylverfahrens und im Falle einer Ablehnung unter den Voraussetzungen des § 30 a Abs. 3 AsylG bis zu ihrer Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in den Landeseinrichtungen. Davon ausgenommen sind Personen, die nach Einschätzung der Zentralen Ausländerbehörden innerhalb von zwei Jahren nicht rückgeführt werden können oder aus gesundheitlichen Gründen oder mit einem besonderen Schutzbedarf einhergehenden Gründen nicht in den Landeseinrichtungen verbleiben können. Diese sind zuzuweisen. Mit der Umsetzung des erweiterten beschleunigten Asylverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg beauftragt worden.

 

Bei Personen mit ungeklärter Bleibeperspektive kann die Aufenthaltszeit in der Landeseinrichtung, sofern über das Asylverfahren noch nicht entschieden wurde, von drei auf sechs Monate verlängert werden.

 

Künftig sollen möglichst viele Asylsuchende, welche sich im Dublin-Verfahren befinden, direkt aus den Landeseinrichtungen, in denen sie maximal sechs Monate verbleiben, in die anderen Mitgliedstaaten überstellt werden. Zunächst wird aufgrund der derzeit noch bestehenden begrenzten Rückführungskapazitäten mit der Überstellung in die Länder Schweiz und Polen begonnen.

 

Personen außerhalb des beschleunigten Asylverfahrens nach § 30 a AsylG und außerhalb des Dublin-Verfahrens verbleiben bis zum Ablauf der jeweiligen maximalen gesetzlichen Wohnverpflichtung in den Unterbringungseinrichtungen des Landes und werden dann zugewiesen.

Um den besonderen Bedürfnissen von minderjährigen Kindern Rechnung zu tragen, werden Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat  bzw. im sechsten Aufenthaltsmonat im § 30 a AsylG-Verfahren, zugewiesen, sofern keine Rückführung innerhalb der nächsten zwei Monate möglich erscheint.

 

Ob der Stufenplan des Landes wirksam zur Entlastung der Kommunen beiträgt, wird auch davon abhängen, wie schnell und konsequent dieser umgesetzt wird. Zurzeit kann von einer Entlastung der Kommunen noch nicht die Rede sein. Aus dem Bericht des MKFFI an den Präsidenten des Landtages NRW  vom 22.05.2018 ist zu entnehmen, dass von der aktiven Aufnahmekapazität der Landeseinrichtungen in Höhe von 20.315 Plätzen mit Stand 04.04.2018 lediglich 10.745 Plätze belegt waren. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass den Kommunen im 1. Quartal 2018 ca. 5.940 Asylsuchende im Quartal zugewiesen wurden, obwohl es im gleichen Zeitraum nur ca. 8.100 asylsuchende Erstantragsteller in NRW gab. Dies bedeutet im genannten Zeitraum eine Aufnahmequote der Kommunen von ca. 75 %. Im Sinne einer Konzentration auf die Integration der hier verbleibenden neu Zugewanderten wäre eine zügige Unterstützung durch das Land wünschenswert.