Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/2788/XVI/2018
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2017 sowie von Januar bis Juli 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU), Flüchtlings-BG (FlüBG) sowie der Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für März und April 2018 ergänzt.

 

Wie die Verwaltung dem Kreisausschuss bereits in der letzten Sitzung am 20.06.2018 mit Vorlage-Nr. 50/2730/XVI/2018 berichtet hat, ist es im Hinblick auf die statistische Auswertung der FlüKdU durch die Bundesagentur für Arbeit ab Dezember 2017 zu Datenproblemen in den gemeinsamen Einrichtungen gekommen.

 

Mit Rundschreiben Nr. 370/18 vom 03.07.2018 hat der LKT NRW darüber informiert, dass bei der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum von Dezember 2017 bis Februar 2018 eine Untererfassung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund entstanden sei. Diese habe dazu geführt, dass einzelne Konstellationen des Fluchthintergrunds in gemeinsamen Einrichtungen nicht als solche erkannt worden waren.

 

Die Untererfassung habe nicht auf Fehlern im Ausländerzentralregister beruht, sondern sich im Wege der zentralen Datenverarbeitung bei der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen ergeben, und rückwirkend zentral von der Bundesagentur für Arbeit behoben werden können.

 

Zeitgleich mit der Datenkorrektur habe die BA-Statistik eine Methodenänderung vorgenommen, die alle Jobcenter betreffe. Seitdem würden ausschließlich die aktuellen Informationen zum Flüchtlingsstatus aus den Datenmeldungen der Jobcenter verwendet.

 

Der Bund ist der Bitte der Länder und kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, die Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2018 (BBFestV 2018) erst auf Basis der korrigierten Werte zu erlassen und hatte diese zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Aufgrund der Datenkorrektur für die Monate Dezember 2017 bis Februar 2018 ergeben sich danach für den Rhein-Kreis Neuss folgende Auswirkungen:

 

 

Durch die Datenkorrektur bei der Flüchtlingseigenschaft erhöhen sich die FlüKdU. Im gleichen Umfang führt dies zu einer Senkung bei den laufenden Kosten der Unterkunft (ohne FlüKdU), so dass sich für den Rhein-Kreis Neuss kein Mehraufwand ergibt.

 

Die FlüKdU sind Bestandteil der laufenden Kosten der Unterkunft. Für die laufenden Kosten der Unterkunft erhält der Rhein-Kreis Neuss über den monatlichen Abruf unter anderem einen sog. Sockelbetrag (27,6 %) als Bundesbeteiligung. Deshalb erfolgt im Rahmen der Spitzabrechnung eine um den Sockelbetrag bereinigte Erstattung der tatsächlichen FlüKdU.

 

Im Hinblick auf die betroffenen Haushaltspositionen stellt sich die im Herbst 2018 zu erwartende Spitzabrechnung der FlüKdU für das Jahr 2017 wie folgt dar:

 

Bezeichnung

2017             bisher

2017     Korrektur

Differenz

Produkt

Sachkonto (ab 2018)

FlüKdU

 6.360.152 €

 6.367.365 €

 7.213 €

050.312.010

54610011

Erst. 5,3% lfd. KdU

 4.132.839 €

 4.132.839 €

      -  

050.312.010

44910011

Erst. Sockel. Flü 27,6 %

 1.755.402 €

 1.757.393 €

 1.991 €

050.312.010

44910011

Saldo Erst. FlüKdU

    471.911 €

    477.133 €

 5.222 €

050.312.010

44910011

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.