Betreff
Wirkungsdialog mit den Wohlfahrtsverbänden
Vorlage
50/2807/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und befürwortet eine externe Begleitung der Verwaltung beim Wirkungsdialog mit den Wohlfahrtsverbänden. Die Mittel hierfür sind aus dem Budget „Wohlfahrtspflege“ zu erwirtschaften. Das Ergebnis des „Wirkungsdialogs Schuldnerberatung“ ist dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorzustellen.


Sachverhalt:

Aus den Beratungen zum Haushalt 2016/2017 im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 11.02.2016 und im Finanzausschuss am 01.03.2016 ist die Verwaltung beauftragt worden, mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss in einen Wirkungsdialog einzutreten, dem ein Wirkungscontrolling folgen soll.

 

Die Verwaltung hat dementsprechend mit den Wohlfahrtsverbänden, mit dem Jobcenter und intern zwischenzeitlich zwölf Fachgespräche durchgeführt, mit dem Willen, ein Höchstmaß an Transparenz bezüglich der Zielsetzung und der Wirkung der einzelnen Hilfen zu erreichen. Insbesondere ist intensiv überlegt worden, welche belastbaren Kennzahlen für die Bemessung der Zielerreichung herhalten können.

 

Einen Zwischenstand über den Wirkungsdialog hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss in der Sitzung am 18.05.2017 erhalten. Die Sitzungsvorlage-Nr. 50/2058/XVI/2017 ist als Anlage nochmals beigefügt, denn bereits hierin wurde auf den Umstand verwiesen, dass sich das Thema „Wirkungsmessung in der Sozialen Arbeit“ trotz einer schon jahrelang geführten Diskussion noch in einem Entwicklungsprozess befindet.

 

Mit den Wohlfahrtsverbänden wurde vereinbart, in Ergänzung des üblichen Verwendungs-nachweises künftig einen einheitlichen Standardbericht abzugeben. Hierin sollten dann auch Kennzahlen erscheinen, die in einem Vergleich definierter Ziel-Soll-Werte mit den erreichten Ziel-Ist-Werten die Wirksamkeit der einzelnen Beratungsdienstleistung dokumentieren.

 

Exemplarisch sollte über den Zuschussbereich der „Allgemeinen Sozialarbeit“ hier der Einstieg gefunden werden. Die Ergebnisse sollten auf die anderen Zuschussbereiche übertragen werden. Leider hat sich im weiteren Verlauf herausgestellt, dass dieser Zuschussbereich nicht geeignet ist, die Kennzahlenproblematik anzugehen, denn die Arbeitsfelder der einzelnen Verbände in der „Allgemeinen Sozialarbeit“ sind zu unterschiedlich, deshalb kaum vergleichbar und einheitliche Kennzahlen kaum zu definieren.

 

Daher wurde neu festgelegt, anstelle der „Allgemeinen Sozialarbeit“ die „Schuldnerberatung“ und die „psychosoziale Beratung“ in den Blick zu nehmen. Hier sind jeweils mehrere Verbände in einem gleichen Aufgabenfeld tätig, so dass es hier möglich sein müsste, über Start- und Zielwerte eine Messung der Wirkung der sozialen Beratungsleistung darzustellen.

Auch die im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 21.02.2018 behandelte Anfrage der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP zur Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss hat gezeigt, dass gerade dieser Zuschussbereich besonders für den Wirkungsdialog und das Wirkungscontrolling geeignet erscheint (siehe dazu auch die Sitzungsvorlage-Nr. 50/2559/XVI/2018, Tischvorlage).

 

Allerdings handelt es sich bei der Schuldnerberatung um einen sehr komplexen Bereich, mit mehreren Akteuren in der Finanzierung, mit unterschiedlichem Klientel und Verfahren aus verschiedenen Rechtskreisen.

Die Schuldnerberatung hat sich in den 1980er-Jahren als Reaktion auf die wachsende private Überschuldung als spezialisiertes Berufsfeld der sozialen Arbeit entwickelt. Dabei war es die Stadt Grevenbroich, die in unserem Raum hier eine Vorreiterrolle innehatte und im Sozialamt eine eigene Schuldnerberatung angeboten hat. Dieses direkte kommunale Angebot wurde dann später vom Caritasverband Rhein-Kreis Neuss übernommen, der noch heute in diesem Arbeitsfeld gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Neuss, dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. und dem Internationalen Bund IB West gGmbH tätig ist. Für den Bereich SGB II (Jobcenter) und SGB XII (Sozialhilfe) wird die Schuldnerberatung über eine Leistungsvereinbarung mit den Verbänden vom Kreis finanziert. Seit 2002 gewährt der Rhein-Kreis Neuss ausdrücklich einen Zuschuss für die Schuldnerberatung. Vorher erfolgte eine indirekte Förderung im Rahmen der Allgemeinen Sozialarbeit. Zwischenzeitlich beteiligen sich aber auch alle Städte und Gemeinden finanziell im Rahmen der allgemeinen sozialen Daseinsvorsorge und für den Bereich SGB VIII (Jugendhilfe) an der Schuldnerberatung. Zudem kommt ein Finanzierungsanteil über den Sparkassenfonds.

 

Praktisch ist es so, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss kostenlos das Angebot der Schuldnerberatung nutzen können. Leistungsberechtigte des Jobcenters oder des Sozialamtes werden im Rahmen der Fallsteuerung an diese Beratung herangeführt, sofern sie dies wollen.

 

Die Schuldnerberatungsstellen legen jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, der Angaben und Entwicklungen zu Fallzahlen gibt. Es wird zudem dargestellt, welche Beratungsergebnisse erzielt wurden. Diese Angaben beziehen sich zumeist auf alle Beratungsfälle ohne Unterscheidung nach Rechtskreisen. Das Jobcenter reflektiert wiederum für die SGB II – Kunden in einem jährlichen Bericht die sog. „Flankierenden Leistungen“ nach § 16a SGB II – die Schuldnerberatung gehört hierzu. Die Zahlen beider Berichte ergänzen sich einerseits teilweise, passen andererseits nicht überein.

 

Die Komplexität der Schuldnerberatung ist in den internen Gesprächen, auch zusammen mit dem Jobcenter, und mit den Schuldnerberatungsstellen nochmals sehr deutlich geworden. Es gibt bei den Beteiligten unterschiedliche Sichtweisen zu Zielen und Kennzahlen. Bislang ist zwar vieles zusammengetragen worden, aber eine „zusammenfassende Klammer“ zur Kennzahlensystematik konnte nicht entwickelt werden.

 

Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass der Prozess des Wirkungsdialogs,

·         mit der Formulierung und Vereinbarung der Zielsetzungen bezüglich der Wirkung von Schuldnerberatung,

·         mit der Entwicklung und Abstimmung eines Berichtswesens und

·         mit der Vereinbarung von Kennzahlen zur Wirksamkeitsmesseng

nur durch eine externe Begleitung und Moderation zeitnah und nachhaltig abgeschlossen werden kann.