Betreff
Soziales Handlungskonzept - Maßnahmen 2017 und 2018
Vorlage
50/2814/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat das Soziale Handlungskonzept im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2012 aufgelegt, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, Jugendliche ohne Abschluss zu fördern, Fachkräfte für die Altenpflege zu gewinnen und die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu verbessern (Beschluss Finanzausschuss vom 27.03.2012).

 

Gleichzeitig hat der Kreistag damit zum Ausdruck gebracht, dass Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auch nach der Sozialreform von Hartz IV eine sehr wichtige kommunale Aufgabe ist und auch trotz der vorrangigen Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bleibt.

 

Über das Soziale Handlungskonzept konnten viele am Arbeitsmarkt benachteiligte, junge Menschen nachhaltig qualifiziert werden. Das Soziale Handlungskonzept bildet einen soliden Baustein in der Förderung und steht im Kontext der Aktivitäten mit gleicher Ausrichtung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit insbesondere für die Erfolge in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Im Rhein-Kreis Neuss liegt die Jugendarbeitslosigkeit im Bereich SGB II seit Jahren nur bei ca. 2 %.

 

Die konzeptionelle Ausrichtung auf die genannten Personenkreises hat sich grundsätzlich als richtig bestätigt. Alle an den Kreis herangetragenen neuen Beschäftigungsprojekte werden gemeinsam mit dem Jobcenter bezüglich ihrer Integrations-wirksamkeit geprüft. Die Förderung geeigneter Projekte erfolgt zum möglichst effizienten Mitteleinsatz besonders in Form von Ko-Finanzierungen. Einige der Projekte werden ausschließlich nur vom Kreis gefördert.

 

Über die Abwicklung des Sozialen Handlungskonzeptes wurden Kreistag und Ausschuss in verschiedenen Sitzungen informiert. Zuletzt in den Sitzungen am 13.05. und am 03.09.2015, wo die Projekte „Neusser Weg“ und „Mops – Motivation durch Perspektive“ ausführlich durch die Träger vorgestellt wurden.

 

Mit Beschluss vom 11.03.2014 hat der Finanzausschuss zur Intensivierung der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit den bisherigen Haushaltsansatz um 200.000 € auf insgesamt 400.000 € erhöht, bei einer Ertragsposition in Höhe von 100.000 €. Somit standen ab 2014 für Maßnahmen 300.000 € zur Verfügung. Da mit dem Sozialen Handlungskonzept Maßnahmen Dritter gefördert werden, der Kreis also selbst keine Projekte durchführt, können auch keine Einnahmen generiert werden. Im Haushalt 2018 wurde daher auf die Ertragsposition verzichtet, es stehen 400.000 € zur Verfügung.

 

Die im Haushaltsjahr 2017 durchgeführten Maßnahmen und die im Haushaltsjahr 2018 bereits begonnenen Maßnahmen sind in der beigefügten Tabelle zur Kenntnisnahme aufgeführt.