Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat das Soziale Handlungskonzept im Rahmen der
Haushaltsberatungen für 2012 aufgelegt, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu
erhöhen, Jugendliche ohne Abschluss zu fördern, Fachkräfte für die Altenpflege
zu gewinnen und die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den
Arbeitsmarkt zu verbessern (Beschluss Finanzausschuss vom 27.03.2012).
Gleichzeitig
hat der Kreistag damit zum Ausdruck gebracht, dass Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik auch nach der Sozialreform von Hartz IV eine sehr
wichtige kommunale Aufgabe ist und auch trotz der vorrangigen Zuständigkeit der
Agentur für Arbeit bleibt.
Über
das Soziale Handlungskonzept konnten viele am Arbeitsmarkt benachteiligte,
junge Menschen nachhaltig qualifiziert werden. Das Soziale Handlungskonzept
bildet einen soliden Baustein in der Förderung und steht im Kontext der
Aktivitäten mit gleicher Ausrichtung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit
insbesondere für die Erfolge in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Im
Rhein-Kreis Neuss liegt die Jugendarbeitslosigkeit im Bereich SGB II seit
Jahren nur bei ca. 2 %.
Die
konzeptionelle Ausrichtung auf die genannten Personenkreises hat sich
grundsätzlich als richtig bestätigt. Alle an den Kreis herangetragenen neuen
Beschäftigungsprojekte werden gemeinsam mit dem Jobcenter bezüglich ihrer
Integrations-wirksamkeit geprüft. Die Förderung geeigneter Projekte erfolgt zum
möglichst effizienten Mitteleinsatz besonders in Form von Ko-Finanzierungen.
Einige der Projekte werden ausschließlich nur vom Kreis gefördert.
Über
die Abwicklung des Sozialen Handlungskonzeptes wurden Kreistag und Ausschuss in
verschiedenen Sitzungen informiert. Zuletzt in den Sitzungen am 13.05. und am
03.09.2015, wo die Projekte „Neusser Weg“ und „Mops – Motivation durch
Perspektive“ ausführlich durch die Träger vorgestellt wurden.
Mit
Beschluss vom 11.03.2014 hat der Finanzausschuss zur Intensivierung der
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit den bisherigen Haushaltsansatz um
200.000 € auf insgesamt 400.000 € erhöht, bei einer Ertragsposition in Höhe von
100.000 €. Somit standen ab 2014 für Maßnahmen 300.000 € zur Verfügung. Da mit
dem Sozialen Handlungskonzept Maßnahmen Dritter gefördert werden, der Kreis
also selbst keine Projekte durchführt, können auch keine Einnahmen generiert
werden. Im Haushalt 2018 wurde daher auf die Ertragsposition verzichtet, es
stehen 400.000 € zur Verfügung.
Die
im Haushaltsjahr 2017 durchgeführten Maßnahmen und die im Haushaltsjahr 2018
bereits begonnenen Maßnahmen sind in der beigefügten Tabelle zur Kenntnisnahme
aufgeführt.