Betreff
Investitionskostenförderung u3
Vorlage
51/871/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Für die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen wird zum Ausbau der Plätze unter 3 Jahren auf Antrag der Träger ein Kreiszuschuss gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JhA/20081106/Ö2.4) vom 6.11.2008 gewährt. Ein Zuschuss neben der Landesförderung ist möglich. Der Träger hat jedoch den 10 %igen Eigenanteil aus der Landesförderung ggf. aus der Rücklage selbst zu tragen. Der Zuschuss beträgt 50 % der die Landesförderung übersteigenden anerkennungsfähigen Kosten, unter Einberechnung der verbleibenden Rücklagen der Tageseinrichtung. In Ergänzung zu diesem Bescheid vom 06.11.2008 wird festgestellt, dass die zusätzliche Förderung des Jugendamte an die Laufzeit des Investitionsprogramms des Bundes/Landes geknüpft ist und zum 31.12.2013 endet.

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Überprüfung der von den Trägern angegebenen Rücklagen. Ergibt die Prüfung eine geänderte Rücklage, so passt die Verwaltung den Zuschuss an die geänderte Rücklage an.

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts im Jahr 2009 im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

  1. Gemeindekindergarten Hoeningen, Rommerskirchen

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 108.500 € beträgt die Landesförderung 62.460 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 39.100 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 30.114 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 15.926 €.

  1. kath. Kindergarten St. Georg, Liedberg

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung von 2 Gruppen für Kinder ab 2 Jahren. Zu Kosten von 241.200 € beträgt die Landesförderung 216.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 1.500 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 12.407 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 750 €.

  1. integrativer Kindergarten Josef-Thory-Str., Korschenbroich

Gefördert werden der An- und Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 212.180 € beträgt die Landesförderung 144.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 52.180 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 57.358 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 10.822 €.

  1. städt. Kindergarten Am Sportplatz, Korschenbroich

Gefördert werden der An- und Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 178.860 € beträgt die Landesförderung 144.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 18.860 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 1.740 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 9.430 €.

  1. städt. Kindergarten Herrenshoff

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 114.000 € beträgt die Landesförderung 43.200 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 66.000 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 45.935 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 24.865 €.

  1. städt. Kindergarten Pesch

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung von 2 Gruppen für Kinder ab 2 Jahren. Zu Kosten von 257.000 € beträgt die Landesförderung 216.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 17.000 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 8.500 €.

  1. Montessori-Kinderhaus Stessen

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 135.566 € beträgt die Landesförderung 105.350 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 30.216 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 15.108 €.

 

  1. Gemeindekindergarten Abenteuerland Rommerskirchen

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe und einer Kindergartengruppe 2 – 6 Jahre. Zu Kosten von 278.850 € beträgt die Landesförderung 234.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 18.850 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 9.425 €.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 6.11.2008 das Konzept zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. In Ergänzung zum Investitionsprogramm u3 von Bund/Land hat der Ausschuss in der gleichen Sitzung Regeln für die Baukostenförderung von Kindertageseinrichtungen durch das Jugendamt festgesetzt. Danach ist eine Förderung durch das Jugendamt neben der Förderung durch Bund und Land möglich, wenn die Förderung nach den Landesrichtlinien nicht auskömmlich ist. Der Träger muss jedoch den 10 %igen Eigenanteil zu der 90 %igen Landesförderung selbst aufbringen und darüber hinausgehende Rücklagen der Kindertageseinrichtung vorrangig einsetzen.

Das Investitionsprogramm u3 von Bund/Land ist begrenzt bis zum 31.12.2013.

Daher empfiehlt es sich, die Laufzeit der ergänzenden Förderung durch das Jugendamt, wie in der Sitzung vom 06.11.2008 beschlossen, an das Investitionsprogramm von Bund und Land anzupassen und danach über Art und Umfand einer weiteren Förderung neu zu beraten.

Zum Stichtag 29.8.2008 wurden für das Jahr 2009 für Umbau und Erweiterung von 16 Tageseinrichtungen Investitionskostenförderanträge für insgesamt 110 Kinder unter 3 Jahren beim Landschaftsverband gestellt. Bisher bewilligt wurden 14 Anträge. 1 Antrag wurde abgelehnt wegen Unterschreitung der Bagatellgrenze. Für den verbleibenden Antrag steht eine Entscheidung noch aus.

Alle bewilligten Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr fertig gestellt werden und bringen den Ausbau der Kleinkindbetreuung ein beträchtliches Stück voran.

In der Regel werden mit den Mitteln Schlafräume geschaffen und die vorhandenen WC-Anlagen um Wickelecken erweitert.

Für 8 der vom Landesjugendamt bewilligten Maßnahmen liegen Zusatzanträge der Träger beim Jugendamt vor. Davon wurde der Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Jakobus Jüchen bereits in der Sitzung vom 6.11.2008 positiv beschieden.