Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit der Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
40/2842/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Kulturausschusses am 17.10.2017 wurde der Bericht des Kreises über Möglichkeiten einer kommunalen Zusammenarbeit der Musikschule Rhein-Kreis Neuss mit den übrigen kommunalen Musikschulen vorgelegt. Hierbei wurde der Status Quo zusammengestellt, der bereits eine Zusammenarbeit dokumentiert und Parameter für eine Betrachtung der Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss benannt. Die Erörterung im Ausschuss machte deutlich, dass eine Abfrage der Daten der Musikschulen im Kreisgebiet erfolgen müsse.

 

Die Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Bürgergemeinschaft – die Aktive hat am 17.02.2018 einen Antrag im Kreisausschuss gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, Bericht zu erstatten, welche Kommunen geantwortet und Daten offengelegt haben und die wie weitere Vorgehensweise sein wird. Der Kreisausschuss hat den v.g. Antrag an den Kulturausschuss verwiesen.

 

1. Stadt Dormagen

 

Seitens der Stadt Dormagen erfolgte keine Rückmeldung zum Schreiben des Kreises vom 23.02.2018.

 

2. Stadt Meerbusch

 

In der letzten Kulturausschusssitzung am 18.06.2018 wurde bereits ausgeführt, dass die Stadt Meerbusch mit Schreiben vom 20.03.2018 mitgeteilt hat, dass die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit bereits seit 2005 eingehend besprochen und analysiert worden und im Ergebnis festzustellen sei, dass durch das in Meerbusch konsequent praktizierte Kern- und Mantelmodell keine unausgelasteten Lehrerdeputate und Mangelfächer entstünden. Dieses Model kombiniere den Einsatz hauptamtlicher Musikschullehrer und von Honorarkräften so, dass eine optimale Auslastung bei optimal befriedigter Nachfrage gewährleistet sei. Eine Aufwandsminimierung durch Unterrichtszentralisierung scheide in Anbetracht des jungen Alters der Musikschüler und des ÖPNV außerhalb des Stadtgebietes ebenfalls aus. Als sinnvolles Kooperationsmodell bleibe nach Auffassung der Stadt Meerbusch über die bereits umgesetzten Maßnahmen hinaus die projektbezogene Zusammenarbeit, wie es beim Musical Clong der Fall war, oder die Einrichtung eines kreisweiten Musikschulorchesters.

 

Ferner wäre eine Zusammenarbeit bei der Abwicklung von Gebührenbescheiden möglicherweise aufwandsreduzierend, was jedoch die Verwendung eines einheitlichen Musikschulprogramms im Kreisgebiet voraussetzt. Eine Entscheidung hierüber wurde jedoch noch nicht abschließend von allen Kommunen getroffen.

 

3. Stadt Neuss

 

Seitens der Stadt Neuss wurde mit Schreiben vom 29.05.2018 ausgeführt, dass sich die Zusammenarbeit der kreisangehörigen Musikschulen in den letzten Jahren deutlich intensiviert habe. Ferner hat die Musikschule der Stadt Neuss dem Kreis einen Teil der gewünschten Daten vorgelegt, die als Anlage beigefügt sind. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass insbesondere die Vergleichbarkeit der Musikschule anhand der reinen Haushaltszahlen problematisch sei, da es im Haushaltsplan große Differenzen gebe. Auch sollten strukturelle Unterschiede der Musikschulen stärker beleuchtet werden, so sei die Musikschule der Stadt Neuss vor allem durch Kooperationen mit allen Grundschulen im Stadtgebiet und vielen weiterführenden Schulen sehr breit aufgestellt und habe als Besonderheit somit eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl weit überdurchschnittliche Schülerzahl.

 

Daher wurde angeregt, dass für die Ermittlung der Eckdaten eine Arbeitsgruppe gegründet werden sollte.