Betreff
Förderung der Spielgruppe der Paritätischen Sozialdienste
Vorlage
51/873/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2009 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895 €/Jahr x 4 Gruppen = 3.580 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 592,00 €, ergibt zusammen 4.172,00 € gewährt. 

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2010 nachzuweisen.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Der Paritätische Sozialdienst betreibt Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren in folgenden Orten im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes:

 

 

Ort

Anzahl der Gruppen

Spielgruppe Kleinenbroich

                 1

Spielgruppe Bedburdyck-Stessen

                 1

Spielgruppe Glehn

                 1

Spielgruppe Jüchen, Alleestr.

                 1

 

                

Spielgruppen gesamt

 

                 4

 

 

 Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist erteilt.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von 895,00 €/Jahr gewährt. Im Jahre 2009 sind voraussichtlich 4 Gruppen ganzjährig in Betrieb. Der Zuschuss beträgt daher 4 x 895,00 € = 3.580,00 €.

Inzwischen wird für die Nutzung der Räume in Jüchen und Bedburdyck eine Miete gefordert. Die Miete betrug im Jahr 2008 1.672,00 €. Eine Miete in Höhe von 1.776,00 € wird für das Jahr 2009 erwartet. 1/3 der Mietkosten = 592,00 € sollen daher zusätzlich als Zuschuss gewährt werden.