Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung
der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss
1. Der Betriebssatzung
für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird mit Wirkung
zum 31.07.2018 aufgehoben.
2. Das für die
Seniorenhäuser gebildete Sondervermögen wird dem Eigenbetrieb Rhein-Kreis Neuss
Kliniken zugeführt.
§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung
tritt rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft
Sachverhalt:
Der Kreistag
des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 aufgrund § 5 Abs. 1
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die
Aufhebung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Seniorenhäuser“ mit dem Zeitpunkt des Übergangs der Seniorenhäuser in die
Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH beschlossen.
Nach Vorliegen aller Voraussetzung ist
der Betriebsübergang durch Vertrag vom 27.07.2018 mit Wirkung zum 01.08.2018
vollzogen worden.
Um die Betriebssatzung formal außer
Kraft zu setzen muss noch eine Aufhebungssatzung beschlossen und veröffentlicht
werden.