Betreff
Aufhebung der Betriebssatzung der Seniorenhäuser
Vorlage
540/2858/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Satzung:

 

 

§ 1

Aufhebung der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss

 

1.      Der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird mit Wirkung zum 31.07.2018 aufgehoben.

2.      Das für die Seniorenhäuser gebildete Sondervermögen wird dem Eigenbetrieb Rhein-Kreis Neuss Kliniken zugeführt.

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Aufhebung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Seniorenhäuser“ mit dem Zeitpunkt des Übergangs der Seniorenhäuser in die Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH beschlossen.

 

Nach Vorliegen aller Voraussetzung ist der Betriebsübergang durch Vertrag vom 27.07.2018 mit Wirkung zum 01.08.2018 vollzogen worden.

 

Um die Betriebssatzung formal außer Kraft zu setzen muss noch eine Aufhebungssatzung beschlossen und veröffentlicht werden.