Betreff
Förderung der Spielgruppe der evangelischen Kirchengemeinde Rommerskirchen
Vorlage
51/875/2009
Art
Beschlussvorlage
Beschlussempfehlung:
Der evangelischen Kirchengemeinde wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 8.050,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2009 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.683,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2009, gewährt.
Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2010 nachzuweisen.
Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Die evangelische
Kirchengemeinde betreibt in Rommerskirchen 2 Spielgruppen für Kinder unter 3
Jahren. Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist
erteilt.