Betreff
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Vorlage
50/2866/XVI/2018
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Unter Federführung der Lebenshilfe Neuss hat sich eine Gruppe von neun Sozialverbänden um die Durchführung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB) beworben und einen entsprechenden Förderantrag beim Bund gestellt.

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erst vorgesehen hatte, dass die EUTB aus einem Nachbarkreis heraus für den Rhein-Kreis Neuss mitgeleistet werden soll, hat Landrat Petrauschke das Ministerium angeschrieben und die Erfordernisse im Rhein-Kreis Neuss verdeutlicht.

Kreisdirektor Brügge hat im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schmachtenberg mit Nachdruck eine vor Ort ansässige Beratungsstelle eingefordert.

Besonders aber Herr Bundesminister a. D. Hermann Gröhe MdB und der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Ansgar Heveling MdB, haben die Bemühungen, ein entsprechendes Angebot im Rhein-Kreis Neuss einzurichten, unmittelbar bei Bundesminister für Arbeit und Soziales Heil unterstützt.

Dies hat letztlich zum Erfolg geführt, dass auch im Rhein-Kreis Neuss ein entsprechendes Angebot finanziert werden kann. Das Projekt träge den Namen „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ und läuft bis Ende 2020. Rund 550.000 € an Bundesmitteln fließen somit in den Rhein-Kreis Neuss.

Für die betroffenen Menschen ist das neue, qualifizierte Beratungsangebot ein besonderer Gewinn, denn es bietet die Möglichkeit für eine möglichst eigenständige und individuelle Lebensplanung.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im neuen Sozialgesetzbuch IX, § 32 beschrieben. Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot, das man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen beantragt. Diese Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern erfolgen. Es findet ergänzend zu der Beratung der Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur Beratung vorhalten.

Das Besondere des EUTB-Angebotes ist es, dass möglichst eine „Beratung von Betroffenen für Betroffene“ umzusetzen ist: dies nennt man das Peer Counseling-Prinzip.

Die Beratungsangebote werden von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Bundesmitteln – vorerst – bis zum 31. Dezember 2022 gefördert. Es wird eine wissenschaftliche Untersuchung geben, ob das System der EUTB hilfreich für Menschen mit Behinderungen ist.

Das Angebot wird als ein Gemeinschaftsprojekt von St. Augustinus Behindertenhilfe, CaritasSozialdienste, Diakonie Rhein-Kreis Neuss, Lebenshilfe Neuss und Leben & Wohnen Grevenbroich, SkF, SKM und der Paritätische/Selbsthilfekontaktstelle entwickelt.