Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2017 sowie von Januar bis
August 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der
Flüchtlings-KdU (FlüKdU), Flüchtlings-BG (FlüBG) sowie der
Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für Mai 2018 ergänzt.
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur Januarabrechnung
gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt
werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten
für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU
ausgewiesen werden.