Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht 2017 der
Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist seit
dem 01.03.2003 die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie für die Gemeinden
Jüchen und Rommerskirchen beim Kreisjugendamt Neuss angesiedelt.
Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle ist Ansprechpartner in allen
Fragen zum Thema Adoption. Eltern, die sich überlegen, ihr Kind abzugeben
können sich ebenso an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden wie
Adoptionsinteressierte, Adoptiveltern und Adoptierte.
Aufgabe ist insbesondere Prüfung und Auswahl von Adoptiveltern sowie
die Beratung und Unterstützung von abgebenden und aufnehmenden Eltern und der
betroffenen Kinder während des gesamten Adoptionsverfahrens.
Der Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Adoptierten besteht
grundsätzlich lebenslang und umfasst insbesondere die Unterstützung bei der
Herkunftssuche.
Für die gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Kreises Neuss stehen, unabhängig von den
Fallzahlen, zwei Fachkräfte mit je 21 Wochenstunden zur Verfügung.
Eine Anpassung der
Wochenstunden ist gemäß §3 Abs. 2 Satz 1 AdVermiG nicht zulässig, zumal
diesbezüglich bereits eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Im Jahr 2016
betrugen die Personal- und Sachkosten 91.684 €. Die Eingruppierung erfolgt nach
S12 TVöD.
Einmal jährlich erstellte das Kreisjugendamt Neuss einen Bericht, der
über die Entwicklung und den Verlauf der Arbeit der Fachstelle informiert.
Der Jahresbericht 2017 ist in der Anlage beigefügt.