Betreff
Jahresbericht 2017 der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
Vorlage
51/2880/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht 2017 der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist seit dem 01.03.2003 die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen beim Kreisjugendamt Neuss angesiedelt.

 

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle ist Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Adoption. Eltern, die sich überlegen, ihr Kind abzugeben können sich ebenso an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden wie Adoptionsinteressierte, Adoptiveltern und Adoptierte.

 

Aufgabe ist insbesondere Prüfung und Auswahl von Adoptiveltern sowie die Beratung und Unterstützung von abgebenden und aufnehmenden Eltern und der betroffenen Kinder während des gesamten Adoptionsverfahrens.

 

Der Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Adoptierten besteht grundsätzlich lebenslang und umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Herkunftssuche.

 

Für die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Kreises Neuss stehen, unabhängig von den Fallzahlen, zwei Fachkräfte mit je 21 Wochenstunden zur Verfügung.

Eine Anpassung der Wochenstunden ist gemäß §3 Abs. 2 Satz 1 AdVermiG nicht zulässig, zumal diesbezüglich bereits eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Im Jahr 2016 betrugen die Personal- und Sachkosten 91.684 €. Die Eingruppierung erfolgt nach S12 TVöD.

 

Einmal jährlich erstellte das Kreisjugendamt Neuss einen Bericht, der über die Entwicklung und den Verlauf der Arbeit der Fachstelle informiert.

 

Der Jahresbericht 2017 ist in der Anlage beigefügt.