Betreff
Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2885/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, vorbehaltlich der Beratungen im Finanzausschuss, grundsätzlich die Förderung eines Auslandssemesters nach den Regularien des Deutschland-Stipendiums.


Sachverhalt:

Seit 2009 vergibt der Rhein Kreis Neuss sein Hochschul-Stipendium für Migranten;  mittlerweile sind es pro Jahr zwei Stipendien. Sie richten sich an leistungsstarke und sozial engagierte (Fach-) Abiturientinnen und Abiturienten im Rhein-Kreis Neuss, die nicht in Deutschland geboren sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

·         Gutes bis sehr gutes Abitur

·         Seit mindestens drei Jahren Besuch einer Schule im Rhein-Kreis Neuss

·         Wohnort im Rhein-Kreis Neuss

·         Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

·         Einwanderung ohne deutsche Staatsbürgerschaft

·         Inzwischen Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft; zumindest muss diese angestrebt sein

·         Erfüllung der Voraussetzungen für das angestrebte Studium (z. B. Numerus Clausus)

Die Projektleitung obliegt Frau Eva Schmitt-Roth, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Internationalen Mundartarchivs „Ludwig Soumagne“.

Die ersten Absolventinnen und Absolventen

Insgesamt haben sich bis heute 21 Abiturientinnen und Abiturienten erfolgreich um das Migranten-Stipendium beworben. Davon haben bisher fünf ihr Studium abgeschlossen, zwei davon mit herausragendem Ergebnis: eine Masterprüfung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Medienkulturanalyse mit der Note 1,0 und eine Physik-Masterprüfung an der TH Aachen mit der Note 1,2.

Werben für Bildung

Im Gegenzug zur finanziellen Förderung durch den Kreis engagieren sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten als unsere  „Bildungsbotschafterinnen/Bildungsbotschafter“, wenn sie vor Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, die ebenfalls im Ausland geboren sind, über ihren Werdegang berichten (z. B. im Rahmen der „Elternschule“ des schulpsychologischen Dienstes). Mit ihren Sprachkenntnissen und ihren guten Erfahrungen in unseren Schulen haben sie sich auch bei Informationsveranstaltungen in Sachen Bildung für das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Kreises Neuss als Dolmetscherinnen und Vermittler bereits sehr verdient gemacht.

Die neuen Stipendiatinnen

Auch in diesem Jahr wurden wieder während der Abiturphase die Berufsbildungszentren, Gesamtschulen und Gymnasien vom Rhein-Kreis Neuss eingeladen, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Schulen zu benennen und zu einer Bewerbung zu ermutigen. Vor den Sommerferien tagte die Jury und wählte aus einem sehr guten Jahrgang zwei Stipendiatinnen: Yifan Chen vom Nelly-Sachs-Gymnasium in Neuss mit einem Abitur von 1,3 beginnt im Oktober ihr Mathematikstudium; Sarah Poursheykhi, die mit 1,2 das beste Abitur an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Grevenbroich erlangt hat, will Medizin studieren.

 

Die Jury

Zu den stimmberechtigten Jurymitgliedern zählt der Vorsitzende des Schulausschusses Rainer Schmitz, der Leiter des BBZ Neuss-Weingartstraße Dieter Bullmann, die Leiterin der Gesamtschule an der Erft Elsbeth Faber, der Leiter des Quirinus-Gymnasiums Ulrich Dauben, die stellvertretende Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums Natalia Lüdtke, die Schulrätin mit dem Generale „Migrantenförderung“ Annette Anner und Dezernent Tillmann Lonnes. Als beratende Mitglieder gehören zur Jury Torsten Götte, Leiter des kreisweiten gymnasialen Seiteneinsteiger-Projekts für Migranten am Quirinus-Gymnasium in Neuss und Eva Schmitt-Roth.

Finanzielle Förderung

Bei Stipendien werden Voll- und Teil-Stipendien unterschieden. Das Stipendium des Rhein-Kreises Neuss ist mit einer finanziellen Förderung von monatlich 300,- Euro für einen Bachelor- bzw. Masterstudiengang ein Teil-Stipendium. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Das Migranten-Stipendium ähnelt in der Förderabsicht zu großen Teilen dem NRW-Stipendium, das mittlerweile vom Deutschland-Stipendium abgelöst wurde.

Förderung eines zusätzlichen Semesters

In der jüngsten Vergangenheit wurde von den Stipendiaten häufig die Frage gestellt, ob eine Förderung eines zusätzlichen Auslandssemesters durch den Rhein-Kreis Neuss möglich sei. Die Zu- oder Absagen solcher Anfragen sollten einheitlichen Regeln folgen. Da das Migranten-Stipendium in seiner Förderung der Stipendiaten dem NRW-Stipendium, aufgegangen im Deutschland-Stipendium,  folgt, könnten dessen bewährte Regularien für das Migranten-Stipendium des Rhein-Kreises Neuss als Vorlage übernommen werden.

Das Deutschlandstipendium beantwortet die Frage nach der Förderung eines Auslandssemesters, wie folgt: „Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS+-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.“

 

Haushaltsmittel

Im Haushalt 2018 sind für das Migrantenstipendium 34.200 € veranschlagt. Zur Zeit werden 7 Studierende für maximal 12 Semester gefördert. Im Rahmen der Mittelanforderungen für 2019 sind 27.000 € beantragt worden. Durch die Förderung eines Auslandssemesters würde die Förderung pro Person von 21.600 € auf 23.400 € steigen. Der jährliche Finanzbedarf würde sich um 3.600 € erhöhen. Wenn ein Auslandssemester nur für neue Stipendien ab 2019 gelten würde, käme der Mehrbedarf erstmals im Haushaltsjahr 2025 zum Tragen.