Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Kaarst über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
014/2889/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, die beigefügte "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung“ gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Überlegung zur Kommunalen Zusammenarbeit wurde der Stadt Kaarst angeboten, die Aufgaben der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreises Neuss wahrnehmen zu lassen.

 

Die Stadt Kaarst beabsichtigt, das Angebot des Kreises anzunehmen und die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 103 GO NRW von der Rechnungsprüfung des Kreises durchführen zu lassen.

 

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HWFA) der Stadt Kaarst ist in seiner Sitzung am 15.11.2018 dem Verwaltungsvorschlag zur Auslagerung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rhein-Kreis Neuss gefolgt; der Stadtrat wird hierüber am 13.12.2018 beschließen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt kein zur Aufgabenerledigung erforderliches Personal von der Stadt. Entsprechende Stellen sind bei der Rechnungsprüfung des Kreises einzurichten.

Ziel ist, die Aufgabe zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu übernehmen, sobald die personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

 

Die Kostenerstattung erfolgt in Anlehnung an die Gebührensatzung der Gemeindeprüfungs-anstalt für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Ein entsprechender Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist beigefügt.