-Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Die
Verwaltung hatte zuletzt ausführlich in der Februarsitzung d. J. über den
Verfahrensfortgang berichtet.
Trotz
der unverändert bestehenden Komplexität der materiellen und verfahrensbezogenen
Anforderungen ist die seinerzeit verwaltungsseits vermittelte Einschätzung, die
Planunterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf zur bearbeitungsfähigen
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2018 übergeben zu
können, nach wie vor gültig und erklärtes Ziel.
Unter
Berücksichtigung der förderrechtlich maßgeblichen Vorgaben wurde als weiterer
wichtiger Schritt zur Realisierung der Maßnahme ein entsprechender
Zuwendungsantrag bereits Ende Mai 2018 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht;
dies parallel zu den laufenden Aktualisierungen und Überarbeitungen der
eigentlichen Planfeststellungsunterlagen.
Der
aktuelle Bearbeitungsstand ist nachfolgend dargestellt:
Der Schlussbericht
zum Verkehrsgutachten (großräumige Verkehrsuntersuchung zum Nachweis der
besonderen verkehrlichen Notwendigkeit und Alternativlosigkeit der
Anschlussstelle Delrath) ist Ende Juni
2018 allen am Verfahren Beteiligten zugestellt worden.
Das beauftragte Rechtsgutachten zum Planfeststellungsverfahren K33n AS-Delrath
liegt vor.
Die zum vorliegenden Rechtsgutachten in Auftrag gegebene ergänzende Stellungnahme, bei der insbesondere die
sozioökonomischen Belange und das prognostizierte Verkehrsaufkommen
(Prognosezahlen) des Verkehrsgutachtens bezogen auf das Jahr 2030
berücksichtigt werden sollen, liegt seit dem 21. August 2018 vor.
Die Überarbeitung
und Aktualisierung der
Planfeststellungsunterlagen ist europaweit ausgeschrieben und vergeben
worden. Das komplette Planwerk muss infolge einer Vielzahl veränderter
planerischer und umweltrechtlicher Bestimmungen entsprechend den neuen
Richtlinien und dem aktuell gültigen Regelwerk angepasst werden. Darüber hinaus
sind aufgrund der Verkehrsuntersuchung zur Anschlussstelle Delrath vier weitere
Knotenpunkte zu berücksichtigen, die in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen
werden müssen.
Die für das Planfeststellungsverfahren
erforderlichen Aufträge und Gutachten liegen entweder vor oder sind beauftragt
(Luftschadstoffuntersuchung, vertiefende verkehrstechnische Untersuchung,
Mikroskopische Verkehrssimulation, Koordinierung der Signalsteuerung entlang
der B 9 und der K 33n).
Die beauftragte artenschutzrechtliche Prüfung musste Mitte März 2018, infolge von Hinweisen auf planungsrelevante Arten
im Vorhabenbereich, durch die Artenschutzprüfung
Stufe II erweitert werden. Die Kartierungen zu den Brutvogelvorkommen im
Untersuchungsraum sind inzwischen abgeschlossen. Die Kartierungen von
Fledermäusen und Reptilien (Zauneidechsen) werden noch bis September 2018
fortgesetzt, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.
Die Zwischenergebnisse
der artenschutzrechtlichen Prüfung
der Stufe II wurden den Vertretern der Standortkommunen Neuss und Dormagen
sowie Vertretern von RWE am 12.07.2018
im Rahmen der 6. Projektgruppensitzung zum Neubau der AS-Delrath vorgestellt.
Der Zwischenbericht und die vorläufigen
Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen wurden daraufhin am 30.08.2018 im Interesse der
Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im Rahmen
eines Beratungstermins bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter Beteiligung
von Dez. 51 (Obere Naturschutzbehörde) und Dez. 25 (Verkehr) erörtert und
bewertet.
Die Kartierungen erbrachten den Nachweis zahlreicher Reviere von
sogenannten planungsrelevanten
Vogelarten sowie von Arten der
Vorwarnliste der Roten Liste NRW im Untersuchungsraum. Aufgrund der bereits
festgestellten Vorkommen an Brutvögeln und Reptilien insbesondere der
Zauneidechse ist bereits jetzt abzusehen, dass ein erheblicher Flächenbedarf für die artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehen
wird.
Unter
anderem ist auch die Umsiedlung der
Zauneidechse erforderlich, die entlang des Trassenkorridors der
Verbindungsstraße (östlich der A 57) an drei Nachweisschwerpunkten
identifiziert wurden. Geeignete Umsiedlungsflächen sind in unmittelbarem Umfeld
der Vorkommen ausfindig zu machen. Die Umsiedlung
muss vor Baubeginn erfolgreich
der Planfeststellungsbehörde über ein Monitoring mit Erfolgsprognose
nachgewiesen werden.
Die bestehende Forderung der Trassenbündelung (Parallelführung) der Verbindungsstraße mit der A 57
(westliche Seite der A 57) seitens der Oberen Naturschutzbehörde wird durch die
dort festgestellten Vorkommen an
Brutvögeln noch weiter verstärkt. Die durch die Stadt Dormagen mittels
FNP-Änderung linienbestimmte Straßenführung sah seinerzeit keine
Artenschutzprüfung vor.
Das sogenannte Störfallgutachten vom März 2013 des
TÜV-Nord bedarf einer – vorwiegend redaktionellen – Anpassung an die bestehende
Rechtslage (Seveso-III-Richtlinie) bzw. einer aktualisierenden Revision. Diese
dürfte voraussichtlich Anfang November 2018 abgeschlossen sein.
Der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau
wird bauvorgreifend und parallel zu den sonstigen planerischen Vorbereitungen
durchgeführt.
Abschließend
ist noch – was die bisherige Chronologie der notwendigen Vorbereitungen
anbelangt – auf die am 18.09.2018 im Kreissitzungssaal in Grevenbroich
durchgeführte Dialog- und Informationsveranstaltung im Rahmen der Frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.
Dieser
Termin, auf den der Ausschussvorsitzende bereits in der Sitzung am 12.06.2018
aufmerksam gemacht hatte, ist im August 2018 öffentlich bekanntgemacht und im
Internet über die homepage des Kreises veröffentlicht worden.
Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass eine Vielzahl von interessierten Bürgerinnen und
Bürgern aus dem Dormagener und Neusser Raum hierbei von der Gelegenheit zur
Information und Äußerung Gebrauch gemacht hat.
Die
Verwaltung wird eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls öffentlich bekannt machen und überdies der
Bezirksregierung Düsseldorf alsbald, spätestens jedoch bei dem für den
30.11.2018 avisierten Übergabetermin der Planunterlagen vorlegen.