Betreff
K 33 n BAB-Anschlussstelle Dormagen-Delrath
-Sachstandsbericht
Vorlage
66/2922/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte zuletzt ausführlich in der Februarsitzung d. J. über den Verfahrensfortgang berichtet.

Trotz der unverändert bestehenden Komplexität der materiellen und verfahrensbezogenen Anforderungen ist die seinerzeit verwaltungsseits vermittelte Einschätzung, die Planunterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf zur bearbeitungsfähigen Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2018 übergeben zu können, nach wie vor gültig und erklärtes Ziel.

 

Unter Berücksichtigung der förderrechtlich maßgeblichen Vorgaben wurde als weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung der Maßnahme ein entsprechender Zuwendungsantrag bereits Ende Mai 2018 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht; dies parallel zu den laufenden Aktualisierungen und Überarbeitungen der eigentlichen Planfeststellungsunterlagen.

Der aktuelle Bearbeitungsstand ist nachfolgend dargestellt:

 

Der Schlussbericht zum Verkehrsgutachten (großräumige Verkehrsuntersuchung zum Nachweis der besonderen verkehrlichen Notwendigkeit und Alternativlosigkeit der Anschlussstelle Delrath) ist Ende Juni 2018 allen am Verfahren Beteiligten zugestellt worden.

 

Das beauftragte Rechtsgutachten zum Planfeststellungsverfahren K33n AS-Delrath liegt vor.

Die zum vorliegenden Rechtsgutachten in Auftrag gegebene ergänzende Stellungnahme, bei der insbesondere die sozioökonomischen Belange und das prognostizierte Verkehrsaufkommen (Prognosezahlen) des Verkehrsgutachtens bezogen auf das Jahr 2030 berücksichtigt werden sollen, liegt seit dem 21. August 2018 vor.

 

Die Überarbeitung und Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen ist europaweit ausgeschrieben und vergeben worden. Das komplette Planwerk muss infolge einer Vielzahl veränderter planerischer und umweltrechtlicher Bestimmungen entsprechend den neuen Richtlinien und dem aktuell gültigen Regelwerk angepasst werden. Darüber hinaus sind aufgrund der Verkehrsuntersuchung zur Anschlussstelle Delrath vier weitere Knotenpunkte zu berücksichtigen, die in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen werden müssen.

Die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Aufträge und Gutachten liegen entweder vor oder sind beauftragt (Luftschadstoffuntersuchung, vertiefende verkehrstechnische Untersuchung, Mikroskopische Verkehrssimulation, Koordinierung der Signalsteuerung entlang der B 9 und der K 33n).

 

Die beauftragte artenschutzrechtliche Prüfung musste Mitte März 2018, infolge von Hinweisen auf planungsrelevante Arten im Vorhabenbereich, durch die Artenschutzprüfung Stufe II erweitert werden. Die Kartierungen zu den Brutvogelvorkommen im Untersuchungsraum sind inzwischen abgeschlossen. Die Kartierungen von Fledermäusen und Reptilien (Zauneidechsen) werden noch bis September 2018 fortgesetzt, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.

Die Zwischenergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II wurden den Vertretern der Standortkommunen Neuss und Dormagen sowie Vertretern von RWE am 12.07.2018 im Rahmen der 6. Projektgruppensitzung zum Neubau der AS-Delrath vorgestellt. Der Zwischenbericht und die vorläufigen Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen wurden daraufhin am 30.08.2018 im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im Rahmen eines Beratungstermins bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter Beteiligung von Dez. 51 (Obere Naturschutzbehörde) und Dez. 25 (Verkehr) erörtert und bewertet.

Die Kartierungen erbrachten den Nachweis zahlreicher Reviere von sogenannten planungsrelevanten Vogelarten sowie von Arten der Vorwarnliste der Roten Liste NRW im Untersuchungsraum. Aufgrund der bereits festgestellten Vorkommen an Brutvögeln und Reptilien insbesondere der Zauneidechse ist bereits jetzt abzusehen, dass ein erheblicher Flächenbedarf für die artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehen wird.

Unter anderem ist auch die Umsiedlung der Zauneidechse erforderlich, die entlang des Trassenkorridors der Verbindungsstraße (östlich der A 57) an drei Nachweisschwerpunkten identifiziert wurden. Geeignete Umsiedlungsflächen sind in unmittelbarem Umfeld der Vorkommen ausfindig zu machen. Die Umsiedlung muss vor Baubeginn erfolgreich der Planfeststellungsbehörde über ein Monitoring mit Erfolgsprognose nachgewiesen werden.

 

Die bestehende Forderung der Trassenbündelung (Parallelführung) der Verbindungsstraße mit der A 57 (westliche Seite der A 57) seitens der Oberen Naturschutzbehörde wird durch die dort festgestellten Vorkommen an Brutvögeln noch weiter verstärkt. Die durch die Stadt Dormagen mittels FNP-Änderung linienbestimmte Straßenführung sah seinerzeit keine Artenschutzprüfung vor.

 

Das sogenannte Störfallgutachten vom März 2013 des TÜV-Nord bedarf einer – vorwiegend redaktionellen – Anpassung an die bestehende Rechtslage (Seveso-III-Richtlinie) bzw. einer aktualisierenden Revision. Diese dürfte voraussichtlich Anfang November 2018 abgeschlossen sein.

 

Der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau wird bauvorgreifend und parallel zu den sonstigen planerischen Vorbereitungen durchgeführt.

 

Abschließend ist noch – was die bisherige Chronologie der notwendigen Vorbereitungen anbelangt – auf die am 18.09.2018 im Kreissitzungssaal in Grevenbroich durchgeführte Dialog- und Informationsveranstaltung im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

Dieser Termin, auf den der Ausschussvorsitzende bereits in der Sitzung am 12.06.2018 aufmerksam gemacht hatte, ist im August 2018 öffentlich bekanntgemacht und im Internet über die homepage des Kreises veröffentlicht worden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Vielzahl von interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Dormagener und Neusser Raum hierbei von der Gelegenheit zur Information und Äußerung Gebrauch gemacht hat.

Die Verwaltung wird eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls öffentlich bekannt machen und überdies der Bezirksregierung Düsseldorf alsbald, spätestens jedoch bei dem für den 30.11.2018 avisierten Übergabetermin der Planunterlagen vorlegen.