Betreff
K 9n Zubringer Meerbusch- Strümp zur BAB A57 Anschlussstelle Bovert
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/2923/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung den ursprünglichen Antrag zu ändern und gleichzeitig die neuen Förderanträge für die oben genannten drei Bauabschnitte separat aufzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen sowie alles Weitere für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme auf den Weg zu bringen.


Sachverhalt:

Die K 9n stellt eine neue Ost-West-Verbindung zwischen der Landesstraße L 137 und der Landesstraße L 476 mit direktem Anschluss an die BAB A 57 dar.

Die Stadt Meerbusch hat ein erhebliches Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die auch der Erschließung des bestehenden Siedlungsbereiches Am Strümper Busch dienen soll. Die geplante Neubautrasse der K 9n, einschließlich kombiniertem Rad- und Gehweg, wird planungsrechtlich auf Grundlage zweier Bebauungspläne der Stadt Meerbusch realisiert. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 280 umfasst den nördlichen Abschnitt von der Buschstraße bis zum Kreisverkehr Am Strümper Busch, der beklagte Bebauungsplan Nr. 281 den südlichen Abschnitt vom Strümper Busch bis zur L 476/AS Bovert mit Unterführung der A 57.

Die Stadt Meerbusch hat sich 2003/2004 dem Kreis gegenüber bereit erklärt, das Planungs- und Baurecht für die Gesamtmaßnahme zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

Mit Schreiben vom 28.05.2018 beantragte der Rhein-Kreis Neuss auf Wunsch der Stadt Meerbusch bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Neubau des kombinierten Geh- und Radweges entlang der geplanten K 9n von der Buschstraße bis zum Gymnasium Meerbusch als Vorsorgemaßnahme anerkennen zu lassen. Nach dortiger Prüfung konnte diesem Antrag allerdings nicht stattgegeben werden, da die notwendigen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren. Im Gegenzug wurde allerdings von der Bezirksregierung angeboten, die Maßnahme in mehrere Bauabschnitte aufzugliedern, um einen zeitnahen Baubeginn zu ermöglichen. Dieses Vorgehen wurde am 04.09.2018 im Rahmen des aktuellen Programmgespräches bei der Bezirksregierung den Vertretern des zuständigen Ministeriums vorgestellt. Hiernach soll die Maßnahme in folgende drei Bauabschnitte eingeteilt werden:

1. BA Straßenbegleitender Radweg vom KV Buschstraße bis Meerbusch-Gymnasium        

                                                                                                                                                2019

 

2. BA K 9n vom KV Buschstraße zum KV „Am Strümper Busch“                            2020

3. BA K 9n vom KV „Am Strümper Busch“ zur L 476 / AS Bovert                    Anhang

Das Ministerium stimmte dieser Aufteilung zu und würde die Maßnahme so in das Programm aufnehmen.

Eine Trennung in einen ersten und zweiten Bauabschnitt ist sinnvoll und notwendig, da über eine Aufnahme der Straßenmaßnahme in das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau in 2020 aufgrund der noch zu erstellenden Förderanträge und Ausführungsplanung — im September 2019 im Rahmen des jährlichen Programmgesprächs beraten und entschieden wird. Die Stadt Meerbusch aber möchte bereits Anfang 2019 mit dem Bau des 500 m langen kombinierten Geh- und Radweg beginnen, um das anliegende Gymnasium für Radfahrer verkehrssicher anzubinden.

Des Weiteren bietet die Umsetzung dieser Variante die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung des 1. und 2. Bauabschnittes, da für diesen Bereich uneingeschränktes Baurecht vorliegt und alle für den Straßenbau notwenigen Flächen im Eigentum der Stadt Meerbusch sind.

Sofern die Maßnahme nicht in verschiedene Bauabschnitte aufgeteilt wird, kann das Gesamtvorhaben erst realisiert werden, wenn der zuletzt beklagte Bauplan Nr. 281 Bestandskraft erlangt.