Betreff
Sachstandsbericht zur B 477n Rommerskirchen/Butzheim-Frixheim
Vorlage
61/2930/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Neubau einer Ortsumgehung der B 477n Rommerskirchen/Butzheim-Frixheim ist im Fernstraßenbedarfsplan des Bundes als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs enthalten. Die Linienbestimmung für die Maßnahme ist erfolgt.

 

Aufgrund einer Prioritätensetzung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2011 wurde die Einleitung weiterer Verfahrensschritte zur Umsetzung der Maßnahme ruhend gestellt.

 

Auch im „Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans„

der aktuellen Landesregierung hatte die Maßnahme keine Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2018 für die Landesstraßenbauverwaltung gefunden.

 

Der Neubau der Ortsumgehung B 477n ist nicht nur zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger Rommerskirchens sondern auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Rhein-Kreis Neuss vor dem Hintergrund des bevorstehenden Strukturwandels von sehr hoher Bedeutung. Der Landrat hat sich daher gegenüber dem Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens, Herrn Hendrik Wüst, für eine zeitnahe Realisierung und Aufnahme in die Arbeitsprogramme für die Straßenbauverwaltung eingesetzt. In seinem Antwortschreiben hat Herr Minister Wüst eine Aufnahme der B 477n in das Arbeitsprogramm 2019 zugesagt. Der Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.

 

Die Weiterführung der Planungen zur Ortsumgehung Rommerskirchen/Butzheim-Frixheim ist aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss zu begrüßen und wird auch weiterhin konstruktiv begleitet werden.