Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in der vorliegenden Fassung vom 21. November 2018.
Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 1
ÖPNV-Gesetz NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zur Verbesserung des öffentlichen
Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der bei Bedarf
fortzuschreiben ist. Der Nahverkehrsplan legt fest, wie sich der Nahverkehr mit
Bussen, Stadtbahnen und Straßenbahnen im Kreisgebiet in den nächsten Jahren
entwickeln soll. Er definiert die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des
öffentlichen Personennahverkehrs und bildet die Grundlage für einen
leistungsfähigen Nahverkehr.
Die Änderungen
des Rechtsrahmens zum öffentlichen Personennahverkehr erfordern eine
grundlegende Fortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplans.
Daher hat der
Kreisausschuss am 22.03.2017 das Verfahren zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplans eingeleitet.
Nach intensiven
Vorabstimmungen mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen
wurde der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans im Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss am 12.06.2018 vorgestellt. Der Ausschuss hat einstimmig die
Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens gem. § 9 ÖPNV-Gesetz NRW
beschlossen.
Den
kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen, Nachbaraufgabenträgern,
Zweckverbänden (VRR, VRS, AVV sowie die KMN), Behindertenverbänden wurde mit
Schreiben vom 13.06.2018 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum
01.08.2018 gegeben.
Dem
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss lagen die eingereichten Stellungnahmen in
synoptischer Form vor. Die Kreisverwaltung wurde durch den Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss am 10.10.2018 beauftragt die sich aus dem offiziellen
Beteiligungsverfahren ergebenden Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten und
anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der final
überarbeitete Nahverkehrsplan ist als gedruckte Anlage beigefügt. Die
Haltestelleneinzugsbereiche (Anlage 6.1) und die Liniensteckbriefe (Anlage 6.2)
sind im Kreistagsinformationssystem abrufbar.