Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
61/3010/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in der vorliegenden Fassung vom 21. November 2018.


Sachverhalt:

Nach § 8 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der bei Bedarf fortzuschreiben ist. Der Nahverkehrsplan legt fest, wie sich der Nahverkehr mit Bussen, Stadtbahnen und Straßenbahnen im Kreisgebiet in den nächsten Jahren entwickeln soll. Er definiert die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und bildet die Grundlage für einen leistungsfähigen Nahverkehr.

Die Änderungen des Rechtsrahmens zum öffentlichen Personennahverkehr erfordern eine grundlegende Fortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplans.

Daher hat der Kreisausschuss am 22.03.2017 das Verfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans eingeleitet.

Nach intensiven Vorabstimmungen mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen wurde der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans im Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 12.06.2018 vorgestellt. Der Ausschuss hat einstimmig die Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens gem. § 9 ÖPNV-Gesetz NRW beschlossen.

Den kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen, Nachbaraufgabenträgern, Zweckverbänden (VRR, VRS, AVV sowie die KMN), Behindertenverbänden wurde mit Schreiben vom 13.06.2018 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.08.2018 gegeben.

Dem Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss lagen die eingereichten Stellungnahmen in synoptischer Form vor. Die Kreisverwaltung wurde durch den Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 10.10.2018 beauftragt die sich aus dem offiziellen Beteiligungsverfahren ergebenden Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten und anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der final überarbeitete Nahverkehrsplan ist als gedruckte Anlage beigefügt. Die Haltestelleneinzugsbereiche (Anlage 6.1) und die Liniensteckbriefe (Anlage 6.2) sind im Kreistagsinformationssystem abrufbar.