Betreff
Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/3051/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2017 sowie von Januar bis Dezember 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt.

Im Trend sinken die gesamten Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 1,6 Mio. € (- 2,7 %), obwohl der Aufwand an FlüKdU von Januar bis August 2018 einem steigendem Trend folgt.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

         

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.

Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.

 

Die FlüKdU werden nach einer Wartezeit von drei Monaten bekanntgegeben.