Betreff
Ermächtigungsübertragungen von 2018 nach 2019 im Rahmen des Jahresabschlusses 2018
Vorlage
20/3057/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß            § 22 Abs. 1-3 KomHVO übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2019 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW von 2018 nach 2019 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2018 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2019 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2019 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2018 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2019 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

8.548.971,88 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2019

8.548.971,88 €

 

 

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

8.475.649,99 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

23.210.706,12 €

AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL

31.759.678,00 €

 

 

Eine Gesamtübersicht  der zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der Anlage beigefügt.