Betreff
Bericht über Maßnahmen gegen das Insektensterben
Vorlage
68/3059/XVI/2019
Aktenzeichen
68.4-01-10
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über Maßnahmen gegen das Insektensterben zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Vorbemerkung

 

Die Problematik des Insektenrückgangs war Gegenstand der 11., 12. und 13. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (XVI. Wahlperiode).

Zur 11. Sitzung des Ausschusses hatte die Verwaltung mit Vorlage 68/2354/XVI/2017 auf Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Situation im Rhein-Kreis Neuss sowie über die auf Kreisebene zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und durchgeführten Maßnahmen berichtet.

In der 12. Sitzung des Ausschusses erfolgten wunschgemäß zwei Sachverständigenvorträge (Dr. Martin Sorg, Entomologischer Verein Krefeld e. V. und Dr. Bernd Lüttgens, Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V.) hierzu. Auf die Vorlage 68/2456/XVI/2018 wird verwiesen.

Zur 13. Sitzung des Ausschusses lagen ein Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zu Maßnahmen der Kreisverwaltung gegen das Insektensterben vor. Die Verwaltung hat hierzu mit Vorlage 68/2677/XVI/2018 Stellung genommen. Der Ausschussvorsitzende schlug wegen der vergleichbaren Anregungen, die teilweise bereits abgearbeitet worden seien, vor, dass die Anregungen aus den Anträgen und die Wortbeiträge aus der Sitzung geprüft und wenn machbar, schnell umgesetzt werden sollen. In der Februarsitzung 2019 sollte hierzu berichtet werden. Beide Anträge wurden unter diesem Gesichtspunkt in der Sitzung zurückgezogen. Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit ihrem Antrag vom 14.01.2019 hieran erinnert.

 

Der jeweilige Diskussionsverlauf der früheren Sitzungen kann den Niederschriften entnommen werden.

 

Zu den Punkten 1. - 3. des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.02.2018:

 

Zu 1.

Insektenfreundliche Umgestaltung und Bewirtschaftung geeigneter Außenflächen kreiseigener Liegenschaften

 

Wie bereits berichtet, wird neben den Außenflächen der Gebäude eine insektenfreundliche Gestaltung und Pflege u. a. auch bei den Deponiegrundstücken und Waldflächen berücksichtigt.

Einige Schulen verfügen bereits über insektenfreundliche Grünanlagen mit Blühstreifen, Obstbäumen und -sträuchern, Kräuter- und Gemüsebeeten usw. Eine Schule hat einen natürlichen Lebensraum angelegt. Am BBZ Grevenbroich wurde mit Unterstützung der RWE Power AG eine Wildblumenwiese angelegt. Ein Teil der Rasenflächen vor den Verwaltungsgebäuden Auf der Schanze in Grevenbroich wurde als blütenreiche Wildwiese eingesät.

Die ehemalige Bodenhalde der Deponie Gohr wurde als Sukzessionsfläche gestaltet und bleibt der natürlichen Entwicklung überlassen.

An der Kreisstraße 27 zwischen Rommerskirchen-Anstel und Widdeshoven wurden verschiedene Abschnitte der Bankette aus dem üblichen Mahdturnus genommen. Sie werden entsprechend den Empfehlungen der damaligen Arbeitsgruppe des Naturschutzbeirates gemäht (1. Schnitt Ende Juni, 2. Schnitt im Oktober). Beiratsmitglied Norbert Grimbach hat sich bereit erklärt, die Entwicklung der Flächen zu beobachten und zu dokumentieren. Ein Zwischenbericht wurde dem Naturschutzbeirat vorgelegt (9. Sitzung des Beirates am 18.10.2017). Der Abschlussbericht steht noch aus.

 

Zu 2.

Beschränkung des Einsatzes von Pflanzengiften auf den Außenflächen kreiseigener Liegenschaften auf begründete Ausnahmefälle und Verzicht auf Neonicotinoide

 

Hierzu wurde bereits berichtet. Pflanzenschutzmittel (PSM) werden auf vom Rhein-Kreis Neuss bewirtschafteten und unterhaltenen Flächen generell nur in Fällen unumgänglicher Notwendigkeit eingesetzt. Es ist nicht bekannt, dass auf Flächen in der Bewirtschaftung und Pflege durch den Rhein-Kreis Neuss Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide eingesetzt worden wären.

 

Zu 3.

Gesamtkonzept zur Stärkung der Artenvielfalt im Kreisgebiet

 

Da es sich bei der Problematik des Insektenrückgangs nicht um ein lokales, sondern bundesweites bzw. globales Problem handelt, sind die Möglichkeiten des Rhein-Kreises Neuss, soweit sie wesentlich über die Punkte nach der Vorlage 68/2354/XVI/2017 hinaus gehen, eingeschränkt. Die Thematik wurde jedoch auch in den kreisangehörigen Kommunen aufgegriffen und diskutiert, woraus verschiedene begrüßenswerte örtliche Initiativen resultieren. Die Verwaltung berücksichtigt sinnvolle Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Insekten im Rahmen der jeweiligen behördlichen Zuständigkeiten.

 

Zu den 6 Punkten des Antrags der SPD-Kreistagsfraktion vom 01.06.2018:

 

Zu Punkt 1:

Verstärkte Werbung von Landwirten für das Kreis-Kulturlandschaftsprogramm

 

Die Werbung von Landwirten für das Kreis-Kulturlandschaftsprogramm findet im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontinuierlich und nachhaltig statt. Die Verwaltung wird hier tatkräftig von den Mitarbeitern der Biologischen Station im Rhein-Kreis Neuss unterstützt. Aktuelle neue Vertragsabschlüsse umfassen:

 

·         den Schutz von Ackerwildkräutern in Dormagen,

·         die Anlage von Ackerblühstreifen in Dormagen,

·         die Pflege und Entwicklung von Obstwiesen in Grevenbroich und Rommerskirchen,

·         die Feldhamster-gerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen in Rommerskirchen.

 

Weiterhin wird derzeit gemeinsam mit der Stadtverwaltung Meerbusch eine Kampagne durchgeführt, mit dem Ziel der Einwerbung von Verträgen zum Schutz von Feldvögeln und insbesondere zum Schutz des gefährdeten Kiebitz.

 

Zu Punkt 2

Öffentliche Kampagne für Bürgerinnen und Bürger „Was kann ich im eigenen Garten für Insekten tun?“

 

Die Möglichkeiten zum Schutz und zur Förderung von Insekten in Haus und Garten sind vielfältig und reichen vom Blumenkasten der Etagenwohnung bis zur Streuobstwiese in ländlichen Räumen. Hierzu gibt es bereits eine kaum überschaubare Zahl an Informationen (Internet, Druckmedien), so z. B. auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz, des LANUV NRW, der Naturschutzvereinigungen, der Biologischen Stationen, der Gartenbauvereinigungen und Kommunen.

 

Die kommunalen Gremien haben sich mit der Problematik befasst. Hieraus resultieren begrüßenswerte örtliche Initiativen.

 

Eine öffentliche Kampagne über diese Informationen hinaus zur Sensibilisierung der Bevölkerung wäre denkbar. So könnte z. B. über den Versand der jährlichen kommunalen Abgabenbescheide eine Information an Haus- und Gartenbesitzer/innen gegeben werden. Informationen auf den Internetseiten könnten über das vielfältige Angebot hinaus zum Thema eingestellt werden. Soweit noch nicht erfolgt, werden entsprechende Anregungen an die Kommunen gegeben.

 

Zu Punkt 3

Umwandlung von Rasenflächen um kreiseigene Gebäude sowie die Kreiskrankenhäuser und Seniorenhäuser in Blühwiesen, die nur zweimal in der Vegetationsperiode gemäht werden

 

S. o. zu Punkt 1 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.02.2018.

 

Zu Punkt 4

Anreicherung artenarmer Ausgleichsflächen durch Mahdgutübertragung von artenreichen Mähwiesen

 

Die Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft richtet sich auch und insbesondere nach der Art des zu kompensierenden Eingriffs. So kommt nicht in jedem Fall eine Anlage von Blühflächen z. B. in Form von Mähwiesen in Betracht. In den Fällen, in denen dies möglich ist, wird die Anlage von artenreichem Grünland festgesetzt. So u. a. bei Streuobstwiesen, reinen Blühstreifen, Randbereichen von Gehölzpflanzungen usw. Eine Mahdgutübertragung von artenreichem Grünland kann erfolgen, wenn dieses zur Verfügung steht. Dies wurde auch bereits praktiziert, u. a. bei Deichneubauten, bei denen Saatgut von den Altdeichabschnitten übertragen wurde.

Regelmäßig kann eine Neueinsaat mit dem richtigen Saatgut die gleiche Wirkung erzielen, wie die aufwändigere Übertragung von Saaten aus anderen Flächen, zumal unter Berücksichtigung der Standortansprüche der Pflanzen nicht von jeder Stelle eine Übertragung an andere Orte im Kreisgebiet möglich ist.

Grundsätzlich wird bei Kompensationsflächen auf die Artenvielfalt geachtet, da diese bereits aus wirtschaftlicher Sicht für die Kompensationspflichtigen eine höhere Wertigkeit besitzen und damit zu einer Verringerung des Kompensationsumfangs in der Fläche führen.

 

Zu Punkt 5

Erarbeitung eines Konzeptes zum abschnittsweisen Mähen des Straßenbegleitgrüns an Kreisstraßen, damit jederzeit Blühpflanzen als Nahrungsgrundlage vorhanden sind

 

S. o. zu Punkt 1 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.02.2018.

 

Bei der Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns im Bereich der Bankette sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten (z. B. Freistellen der Leitpfosten). Gleichwohl besteht je nach Standort und verkehrssicherheitlichen Anforderungen die Möglichkeit, die Bankette in Längsrichtung abschnittsweise zunächst so zu mähen, dass hinter den Leitpfosten zu den anliegenden Flächen hin ein ungemähter Streifen verbleibt, der später gemäht wird. Dies wird je nach Standort und verkehrssicherheitlichen Anforderungen auch so praktiziert.

 

Zu Punkt 6

Abstandsflächen an Kreisstraßen zur Anlage von Blühstreifen nutzen

 

Hier gelten im Wesentlichen die Ausführungen zu Punkt 5.

 

Ergänzende Informationen

 

Die Problematik des Insektenrückgangs ist keine lokale oder regionale. Das Bundesumweltministerium hat auf seiner Internetseite eine Fülle an Informationen zu diesem Thema aufbereitet (https://www.bmu.de/insektenschutz/#c26306). Das BMU will mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz den weiteren Rückgang der Insekten stoppen.

 

Durch das Bundesamt für Naturschutz werden eine große Zahl an Projekten durchgeführt, betreut und gefördert, die ebenfalls diese Zielsetzung verfolgen.

 

Aktuelle Projekte des BfN

  • Erstellung der Roten Listen Wirbellose (Bd. 3, 4 und 5), u.a. Schwebfliegen, Wildbienen, Wespen, Pflanzenwespen, Tagfalter, Spanner, Eulenspinner, Libellen, Laufkäfer (Band 3 2011, Band 4 2016, Band 5 in Arbeit)
  • Strukturierte Auswertung verfügbarer Literatur bzgl. Rückgang von Insekten und mögliche Ursachen, Aufzeigen von Forschungslücken und -bedarf, 2018
  • Recherche zu Monitoring- und Erfassungsmethoden von Insekten und Spinnentieren, Eignung und Aussagekraft, 2018

Vom BfN fachlich betreute und geförderte Vorhaben

Im „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ aktuell geförderte Projekte

Geplante Vorhaben mit Projektstart 2018

Abgeschlossene Projekte in den Medien

Zahlreiche vom BfN betreute und geförderte Projekte kommen der Insektenvielfalt zugute. Dazu gehört beispielsweise das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Holsteiner Lebensraumkorridore“, das von 2008 bis 2015 durch die Stiftung Naturschutz in Schleswig-Holstein lief. Der NDR berichtete über das Projekt.