Beschlussvorschlag:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2020 bis 2024 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2020 – 2024 besteht aus 13 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 47,75 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 18,66 Mio. EUR. Die 13 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2020 - 2024 eingeplant sind.

Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.

 

Hiervon sind insbesondere die beiden großen Straßenbauvorhaben: K9n Strümp – Osterath und K 33n AS Delrath betroffen. Bei beiden Maßnahmen liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung nicht vor.

 

Im Fall der K9n Strümp – Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 der Stadt Meerbusch zur Schaffung des Baurechts für den 3. Bauabschnitt für unwirksam erklärt und im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens aufgehoben. Laut Aussage der Stadt Meerbusch ist beabsichtigt, einen neuen Satzungsbeschluss im 2. Halbjahr 2019 zu erlassen.

 

Bei der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren seitens der Bezirksregierung Düsseldorf derzeit noch ruhend gestellt und soll im April des Jahres wieder aufgenommen werden mit dem Ziel in der zweiten Jahreshälfte 2020 einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erlangen. Alle weiteren Details sind den Ausführungen in TOP 3 zu entnehmen.

 

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.