Beschlussvorschlag:
Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2020 bis
2024 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das
Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2020 – 2024 besteht aus 13 Maßnahmen mit
einem Investitionsbedarf von ca. 47,75 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 18,66 Mio. EUR. Die 13 Maßnahmen
bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2020 - 2024 eingeplant sind.
Alle
aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine
verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist
nicht möglich.
Nichtsdestotrotz
ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck
verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes
Baurecht“ zu schaffen.
Hiervon
sind insbesondere die beiden großen Straßenbauvorhaben: K9n Strümp – Osterath und K
33n AS Delrath betroffen. Bei beiden Maßnahmen liegt das zwingend
erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die
Bezuschussung nicht vor.
Im
Fall der K9n Strümp – Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster
im Oktober 2015 den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 der Stadt Meerbusch zur
Schaffung des Baurechts für den 3. Bauabschnitt für unwirksam erklärt und im
Rahmen eines Normenkontrollverfahrens aufgehoben. Laut Aussage der Stadt
Meerbusch ist beabsichtigt, einen neuen Satzungsbeschluss im 2. Halbjahr 2019
zu erlassen.
Bei
der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren seitens der Bezirksregierung
Düsseldorf derzeit noch ruhend gestellt und soll im April des Jahres wieder
aufgenommen werden mit dem Ziel in der zweiten Jahreshälfte 2020 einen
rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erlangen. Alle weiteren Details
sind den Ausführungen in TOP 3 zu entnehmen.
Anhang:
Der
Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um
fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den
aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich
ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist
nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.