Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2019 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2019 beinhaltet drei Neubaumaßnahmen.

Es handelt sich unter anderem um die Radwegmaßnahme K 10 von Oekoven nach Barrenstein aus dem aktuellen Förderprogramm Nahmobilität 2018 (Radverkehrsförderung) des Landes NRW.

Die Radwegmaßnahme befindet seit November/Dezember 2018 in der baulichen Umsetzung. Die Planungsintention und der aktuelle Sachstand zum Baufortschritt der Radwegemaßnahme werden ausführlich unter TOP 4 beschrieben.

 

Das aus Landesmitteln finanzierte Programm Nahmobilität 2018 ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2018 auf 16,1 Mio. € gegenüber 15,1 Mio. € im Vorjahr erhöht worden. Aus diesem Förderprogramm werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise zur Verbesserung der Nahmobilität finanziert.

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) sieht im Rahmen seiner Programmsteuerung und Mittelverteilung einen gleich hohen Mittelrahmen für die fünf Bezirksregierungen vor. Vor diesem Hintergrund konnten 2018 im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf 14 neue Maßnahmen eingeplant werden mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,8 Mio. €.

 

Die Bekanntgabe und Veröffentlichung des Förderprogramms Nahmobilität 2019 erfolgt in der Regel Ende März/Anfang April des Jahres.

 

Darüber hinaus sind die folgenden zwei Baumaßnahmen (1x Straßenbaumaßnahme und 1x Radwegmaßnahme) 2019 im Kreisstraßenbauprogramm eingeplant:

 

]    K 9n Strümp- Osterath 1. Bauabschnitt

 

Die Stadt Meerbusch hat ein Radwegekonzept erstellen und beschließen lassen, dessen Bestandteil unter anderem der straßenbegleitende kombinierte Rad- und Gehweg entlang der geplanten K9n vom Kreisverkehr Buschstraße/Forststraße bis zum Meerbusch-Gymnasium ist. Die Stadt Meerbusch möchte diesen Radweg schnellstmöglich realisieren und vorziehen, da er auf der einen Seite Schulweg ist und zum anderen die radwegemäßige Verbindung in den Rheingemeinden darstellt.

Dieser Radweg ist Teil der kreisseits beantragten Gesamtmaßnahme Neubau der K 9n zwischen der AS-Bovert/A57/L 476 und Buschstraße/Forststraße in Meerbusch-Strümp.

 

Das Planungsrecht für die losgelöste Radwegemaßnahme (1. Bauabschnitt) liegt durch den seit 15.11.2010 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch/Kreisstraße K 9n vor. Der für den Radweg erforderliche Grunderwerb ist ebenfalls abgeschlossen und es liegt nach Aussage der Stadt Meerbusch uneingeschränktes Baurecht vor.

Die Stadt Meerbusch lässt zurzeit den erforderlichen separaten Zuschussantrag für den 1. Bauabschnitt erstellen. Der Antrag soll im ersten Quartal 2019 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung und Erteilung des Bewilligungsbescheides vorgelegt werden. Der Baubeginn für den Radweg ist seitens der Stadt für die Jahresmitte anvisiert.

 

Das Baurecht für die Gesamtmaßnahme liegt allerdings noch nicht vor, da der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath, auf dem Kamp/Kreisstraße K 9n durch ein Normenkontrollverfahren im Jahr 2015 aufgehoben wurde. Mit einem neuen Satzungsbeschluss ist nach Auskunft der Stadt Meerbusch im 2. Halbjahr 2019 zu rechnen.

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen.

 

Die Grunderwerbsverhandlungen wurden Ende 2017 abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.

Die Realisierung der Radwegemaßnahme könnte somit im Herbst des Jahres 2019 erfolgen, sodann der Zuwendungsgeber die Radwegmaßnahme in das Förderprogramm Nahmobilität 2019 aufnimmt und den für die Ausschreibung und den Baubeginn notwendigen Bewilligungsbescheid erlässt.

Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung der Bezirksregierung Düsseldorf im November 2018 aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungsstands mit der Priorisierung 1 gemeldet.

 

Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 3,83 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 1,381 Mio. € für die Straßenbaumaßnahme und die beiden Radwegemaßnahmen im Programmjahr 2019.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung.