Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für die Haushaltsjahre 2019/2020 wurde am 19.12.2018 in den Kreistag eingebracht, der ihn zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss verwies.
Nach § 54 KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar zu machen. Gegen den Entwurf können die Einwohner und Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen – hier vom 02.01.2019 bis 16.01.2019 – Einwendungen erheben. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.
Die
Änderungsliste sowie die Wunschliste zum Haushaltsentwurf 2019/2020 wurden
bereits zugeleitet.
Unterlagen/Anträge
zur Beratung und Beschlussfassung lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der
Einladung nicht vor.