Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Vorlage
010/3081/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags beschließt der Kreistag, folgende Kandidaten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht in Münster vorzuschlagen:

 

 

Name, Vorname

Anschrift

Geburtsdatum

Geburtsort

Beruf

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen läuft am 31.01.2020 ab.

Gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung –VwGO- haben die Kreise und kreisfreien Städte alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht aufzustellen.

 

Für die nächste Amtszeit vom 01.02.2020 bis 31.01.2025 sind nach Mitteilung der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 6 Personen aus dem Rhein-Kreis Neuss vorzuschlagen.

 

Mit Schreiben vom 07.01.2019 wurden die Kreistagsfraktionen, die Gruppe und die fraktionslosen Kreistagsabgeordneten gebeten, interfraktionell eine Vorschlagsliste zu erarbeiten.

 

Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen sind insbesondere die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 VwGO (s. Anlage zu „Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht Düsseldorf“), die gem. § 34 VwGO für das Oberverwaltungsgericht entsprechend gelten, zu beachten.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.