Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/3091/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu beschließen.


Sachverhalt:

Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Dormagen vom .... werden die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss im Auftrag und Namen des Rhein-Kreises Neuss vom Jugendamt der Stadt Dormagen erhoben.

 

Aus Anlass der Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule in die Trägerschaft des Kreises hat die Verwaltung Gespräche mit der Stadt Dormagen über die Erhebung der Beiträge für den offenen Ganztag geführt. Bei diesen Gesprächen hat die Stadt Dormagen darum gebeten, dass die Beitragssatzungen der Stadt und des Kreises weiter synchronisiert werden, um die Rechtsgrundlagen für das Jugendamt der Stadt Dormagen weitgehend zu vereinheitlichen.

 

Daraufhin wurden in dem vorliegenden Satzungsentwurf Regelungen zur Beitragsbefreiung von Hilfeempfängern und Menschen, denen die Beitragsbelastung nicht zuzumuten ist, eingefügt (§ 4 Abs. 6 und 7), ebenso datenschutzrechtliche Regelungen zur Auskunfts- und Anzeigepflicht (§ 6). Diese Regelungen entsprechen nun den Regelungen in der Satzung der Stadt Dormagen vom 13.12.2018.

 

Die bisher geltenden Beitragssätze sind sowohl in der Satzung der Stadt Dormagen als auch im Satzungsentwurf des Rhein-Kreises Neuss unverändert geblieben. Sobald die Stadt Dormagen Änderungen an den Beitragssätzen beschließt, wird ein entsprechender Änderungsvorschlag auch dem Schulausschusses des Kreises vorgelegt.