Betreff
Örtliche Planung nach § 7 APG NRW - Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Vorlage
50/3092/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der „Örtlichen Planung“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Fachstudie „Pflege junger Menschen im Rhein-Kreis Neuss“ auf Grundlage der in den Erläuterungen zur heutigen Sitzung dargestellten Inhalten.


Sachverhalt:

Die Verwaltung hat weiter an der Umsetzung der Handlungsempfehlung aus der „Örtlichen Planung“ gearbeitet und wird die Fortschritte in der Sitzung vortragen. Unter anderem wird über den „Runden Tisch Altenpflegeausbildung“ am 31. Januar 2019 sowie den Sachstand zur Schaffung der Voraussetzungen für eine „verbindliche Bedarfsplanung“ mit kommunenscharfer Betrachtung berichtet.

 

Die Erweiterung der erfolgreichen „Heimfinder-App“ zum „Pflegefinder“ wird Anfang Februar 2019 abgeschlossen sein. Zur Schaffung solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen hat die Verwaltung weitere Gespräche geführt. Insgesamt werden 3 neue Einrichtungen mit insgesamt über 40 Plätzen im Kreisgebiet geplant. Mit der Umsetzung einer Planung zur Schaffung von 10 Plätzen wird voraussichtlich noch im Jahr 2019 begonnen.

 

Sowohl aus der politischen Diskussion als auch aus dem Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen während der Entstehung der „örtlichen Planung“ und in der ersten Umsetzungsphase war der Wunsch und die Notwendigkeit zu entnehmen, den Bereich der Pflege jüngerer Menschen im Rhein-Kreis Neuss gesondert und detailliert zu betrachten. Wie in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zugesagt hat die Verwaltung den nachfolgenden Ausschreibungstext entworfen, der in der Sitzung mit dem Ausschuss abgestimmt werden soll:

 

„Gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (APG NRW) haben die Kreise und kreisfreien Städte eine „örtliche Planung“ zu erstellen, die insbesondere das bestehende Angebot an pflegerischen Versorgungsformen dem zu erwartenden Bedarf gegenüberstellt.

Der Rhein-Kreis Neuss hat diese Aufgabe durch das Gutachten „Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss“ des ALP-Institutes, Hamburg, im Jahr 2017 umgesetzt.

Der Prozess der Entstehung der „örtlichen Planung“ war durch eine Einbindung der vor Ort im Pflegesektor tätigen Akteure, der kommunalen Ebene sowie der politischen Entscheidungsgremien gekennzeichnet. Aus der fachlichen Diskussion ist der Wunsch entstanden, den speziellen Bereich der Pflege jüngerer Menschen, d.h. Personen unter 65 Jahren, in besonderer Weise zu betrachten und ggf. eine spezielle Bedarfsplanung für diesen Bereich zu entwickeln.

Im Rahmen des Austauschs der Akteure untereinander wurde deutlich, dass keine gemeinsame valide Wissensbasis existiert. Dies ist jedoch für eine zielgerichtete Diskussion und ggf. eine zu erstellende Planung, die inhaltlich und fachlich von allen lokalen Akteuren getragen werden kann, eine zwingende Voraussetzung.

Der Rhein-Kreis Neuss schreibt daher die Erstellung einer „Fachstudie“ zum Thema „Pflege junger Menschen im Rhein-Kreis Neuss“ aus, die folgende Aspekte beinhalten muss:

 

Eine Definition der unter den Arbeitstitel „junge Pflegebedürftige“ zu subsumierenden Personenkreise (z.B. Menschen mit geistiger Behinderung, an MS oder vergleichbaren Krankheiten erkrankte Menschen, Menschen mit Pflegebedarf z.B. nach Schlaganfall, Menschen mit Pflegebedarf nach einem Unfall, Menschen im Wachkoma).

Je definierten Personenkreis eine genaue Darstellung des Bedarfs an pflegerischen, medizinischen, rehabilitativen, seelsorgerischen und sonstigen begleitenden Hilfen bzw. Hilfen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe. Die Darstellung muss enthalten, wie sich die pflegerischen Bedarfe bei den unterschiedlichen Personenkreisen im Laufe mehrerer Jahre entwickeln und verändern. Darüber hinaus soll die Fachstudie verdeutlichen, für welche der definierten Personenkreise eine Pflegebedarfsplanung sinnvoll bzw. nicht sinnvoll ist und die Gründe hierfür aufzeigen.

Ermittlung von Daten und Benennung der Datenquelle(n) zur quantitativen Einschätzung der einzelnen Personenkreise und hierauf basierend eine Bedarfsprognose für die Jahre 2020, 2025 und 2030.

Die Schaffung eines Excel-Tools, welches der Kreisverwaltung die Möglichkeit gibt, durch Eingabe aktueller Datensätze aus der/den benannten Datenquelle(n) die Bedarfsprognose selbständig fortzuschreiben.

Die vollständige Erhebung des im Rhein-Kreis Neuss bestehenden Angebotes an pflegerischen Versorgungsformen zur Abdeckung des pflegerischen Bedarfs der definierten Personenkreise.

Eine Abfrage bei allen an den Rhein-Kreis Neuss angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten, ob dort entsprechende Untersuchungen zu „jungen Pflegebedürftigen“ durchgeführt worden sind und ob dort eine spezielle Bedarfsplanung erfolgt ist, die für die Deckung von Bedarfen der Menschen im Rhein-Kreis Neuss von Bedeutung ist.

Eine Gegenüberstellung des ermittelten Bestands an pflegerischen Einrichtungen und Diensten mit dem ermittelten pflegerischen Bedarf und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für den Rhein-Kreis Neuss.

Eine Darstellung, ob und wenn ja in welchem quantitativen Umfang die spezielle Bedarfsplanung für „junge Pflegebedürftige“ Auswirkungen auf die für den Rhein-Kreis Neuss vorliegende, klassische Pflegebedarfsplanung hat.“

 

 

Die Ausschreibung wird nach der Abstimmung mit dem Ausschuss mit der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss abgestimmt und auf den Weg gebracht werden. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden aus dem Vorjahr übertragen und stehen bei Produkt 050.351.010, Sachkonto 52911310 „Örtliche Pflegebedarfsplanung / Quartiersentwicklung“ zur Verfügung.