Beschlussvorschlag:
D. Beschlussempfehlung
§ Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
§ Für den weiteren
U3-Ausbau werden die Ausbauziele wie folgt festgelegt:
·
für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang) 100% ,
·
für die 1-jährigen 40% und
·
für die Kinder unter einem Jahr 3%.
§ Das Jugendamt wird
beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes
festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und
Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien Trägern
abzustimmen und umzusetzen.
§ Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum
15.03.2019 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die in der Tischvorlage aufgeführten
Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und
Rommerskirchen zu melden.
Die im Folgenden
aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der
entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die
Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.
§ Dem Kreisjugendamt
wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem
geringen Umfang zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung
erforderlich wird.
Sachverhalt:
A. Bedarfsplan
Die Bedarfsplanung für
die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen
Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem
Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege gemäß §24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.
Der Bedarf hat sich
seit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend verändert. Im Jahr
2008 wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die 2-jährigen, von 35% für
die 1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr ausgegangen. Diese Quote
wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die 2-jährigen, auf 30% für die
1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr angepasst.
Aufgrund des
Anmeldeverhaltens der Eltern, muss heute festgestellt werden, dass der Bedarf
für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang) bei 100% liegt, für die
1-jährigen bei 40% und für die Kinder unter einem Jahr bei 3%.
Es wird
vorgeschlagen die Bedarfsplanung entsprechend anzupassen.
Im Rahmen des
demographischen Wandels ist in der Vergangenheit davon ausgegangen worden, dass
die Kinderzahlen insgesamt zurückgehen, deshalb wurden Gruppen in Kindertageseinrichtungen
für Kinder über drei Jahren in Gruppen für Kinder unter drei Jahren
umgewandelt. So konnten durch den Umbau-, den Ausbau- und durch Neubaumaßnahmen
seit 2008, 334 zusätzliche Plätze
für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und 210 zusätzliche Plätze in der
Kindertagespflege geschaffen werden. Die Prognosen für den demographischen
Wandel haben sich jedoch, bezogen auf den Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises
Neuss, nicht bestätigt.
Seit dem
Kindergartenjahr 2012/13 ist wieder eine Zunahme bei den Kinderzahlen insgesamt
festzustellen und damit auch ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder über
drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2018/19
wurden insgesamt 402 zusätzliche Plätze
für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Weitere Plätze für
Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen
in der Umsetzung. Zum Kindergartenjahr 2019/20 werden 517 U3-Plätze und 2139
Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.
Im Kindergartenjahr
2018/19 konnte allen Kindern unter und über drei Jahren ein Betreuungsplatz in
einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt
werden. Dies wird voraussichtlich auch im Kindergartenjahr 2019/20 gelingen.
Als
Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege 2018/19 für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie
für die Gemeinde Rommerskirchen vor.
Die Verwaltung
wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.
B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen
Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15.
März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden
verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes
nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 6 Abs. 1
betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Gemäß § 19 Abs. 3
KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche
der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher
Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung
ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Die
Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für
Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu
entnehmen.
Trotz der enormen
Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2019/20
allen Kindern über drei Jahren ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch
wird die Möglichkeit der gesetzlich möglichen Überbelegung (max. zwei Kinder
pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres genutzt werden müssen. Der vom
KiBiz (Anlage 1 zu § 19) vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt.
U3-Gruppen sollen grundsätzlich nicht überbelegt werden.
C. Antragsverfahren
Die Träger von
Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02. eines Jahres die
Kindpauschalen gemäß § 20 Abs. 1 KiBiz beim Kreisjugendamt. Dieses Verfahren
ist im § 2 der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 20.07.2015 zur Förderung der
Kindertageseinrichtungen wie folgt geregelt:
§ 2 Antragsverfahren
(1) Der Träger der Kindertageseinrichtung (Träger) beantragt bis
zum 20.02. eines Jahres beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (Jugendamt) für
das zum 01.08. desselben Jahres beginnende Kindergartenjahr die Mittel für
1.
Kindpauschalen
gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz
2.
Mietzuschuss
gemäß § 20 Absatz 2 KiBiz und
3.
Zuschuss
für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
§ 20 Absatz 3 KiBiz
Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte
Anwendung KiBiz.web. Dabei sind auch Angaben zu machen zum
1.
Status als
zertifiziertes Familienzentrum,
2.
Status für
plusKITA-Einrichtungen nach § 21a KiBiz und
3.
Status für
zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz.
Die entsprechenden
Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03. über KiBiz.web
beim Landesjugendamt zu stellen.
Der aktuelle Stand der
Anträge / Meldungen gemäß § 21 Abs. 1 an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss
als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage
noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.
Für die Tischvorlage
wird folgendes Formular verwendet:
Gruppenformen in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
|||||||
Gruppenform
I. 4
bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20
Kinder |
|||||||
Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3
Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt |
Jüchen |
17 |
59 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
33 |
105 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
13 |
47 |
0 |
0 |
gesamt |
63 |
211 |
0 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |