Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
Bundeselterngeldgesetz hat sich seit der Gesetzesänderung zum 01.07.2015 nicht
geändert.
Wie erwartet
ist festzustellen, dass der Beratungsaufwand beim Elterngeld Plus stark
gestiegen ist. So sind persönliche Beratungen in einem Umfang von 20 bis 30
Minuten keine Seltenheit.
Bis zum
31.12.2018 sind 5.689 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.644
Anträge). Immer mehr Väter nehmen die Elternzeit – und damit auch das
Elterngeld – in Anspruch. Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen ist von
25,20 % in 2017 auf 26,05 % in 2018 gestiegen.
Hinsichtlich
der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im
Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Die
Widerspruchsquote liegt zur Zeit bei 8,04 % (Vorjahr 7,59 %). In 2018 sind 15
Klagen und 1 Berufung erhoben worden gegenüber 20 Klagen und 1 Berufung sowie 2
Revisionen in 2017.
In 2018 wurden
36.343.408,85 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben
um 1.140.635,70 €. Durchschnittlich wurde ein Betrag von 678,70 € monatlich
gezahlt.
Der Anteil der
Elterngeldbezieher, die den Mindestbetrag erhalten, liegt in 2018 bei
31,66 (Vorjahr: 36,95 %).
Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 19,16 Kalendertagen (Landesdurchschnitt:
37,37 Kalendertage).