Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2018)
Vorlage
51/3102/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das Bundeselterngeldgesetz hat sich seit der Gesetzesänderung zum 01.07.2015 nicht geändert.

Wie erwartet ist festzustellen, dass der Beratungsaufwand beim Elterngeld Plus stark gestiegen ist. So sind persönliche Beratungen in einem Umfang von 20 bis 30 Minuten keine Seltenheit.

Bis zum 31.12.2018 sind 5.689 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.644 Anträge). Immer mehr Väter nehmen die Elternzeit – und damit auch das Elterngeld – in Anspruch. Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen ist von 25,20 % in 2017 auf 26,05 % in 2018 gestiegen.

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Die Widerspruchsquote liegt zur Zeit bei 8,04 % (Vorjahr 7,59 %). In 2018 sind 15 Klagen und 1 Berufung erhoben worden gegenüber 20 Klagen und 1 Berufung sowie 2 Revisionen in 2017.

In 2018 wurden 36.343.408,85 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 1.140.635,70 €. Durchschnittlich wurde ein Betrag von 678,70 € monatlich gezahlt.

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die den Mindestbetrag erhalten, liegt in 2018 bei 31,66  (Vorjahr: 36,95 %).

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 19,16 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 37,37 Kalendertage).