Betreff
Sachstand Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/3121/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement wurde zuletzt in der Sitzung vom 20.11.2018 berichtet.

 

Danach hat es folgende Entwicklung gegeben:

 

Im Jahr 2011 hat das Land NRW das Hochwasserrisiko für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas bewertet und die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) nach § 73 Abs. 1 WHG bestimmt. Für den Rhein-Kreis Neuss wurden seinerzeit der Rhein, die Erft, die Niers, der Gillbach und der Trietbach als Risikogewässer eingestuft. Die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete waren bis zum 22. Dezember 2018 nach § 73 Abs. 6 WHG zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Als Ergebnis dieser neuen Überprüfung wurde der Trietbach aus der Liste der Risikogewässer herausgenommen. 

 

Zur Klärung diesbezüglicher rechtlicher Fragen wurde die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Wasserbehörde kontaktiert. Auf Nachfrage wurde hierzu folgendes mitgeteilt:

 

·         Das Überschwemmungsgebiet Niers-System (einschließlich Trietbach) ist bisher vorläufig gesichert. Diese vorläufige Sicherung gilt für den Trietbach weiter fort. Das Überschwem-mungsgebiet des Trietbachs wird bei der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Niers-System mit festgesetzt.

 

·         Für den Trietbach werden nach § 74 Abs. 6 WHG die Gefahren- und Risikokarten nicht mehr überprüft und ggf. aktualisiert.

 

·         Die Bezirksregierung Düsseldorf klärt derzeit mit dem Umweltministerium NRW, inwie-fern die bestehenden Risikomanagementpläne zum Trietbach noch Geltung haben.

 

Das Land NRW hat zwischenzeitlich eine „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ erstellt, die unter www.flussgebiete.nrw.de/risikomanagement-kommunen-200 herunter geladen werden kann.

 

Diese Arbeitshilfe,  über die die Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf mit Rundverfügung vom 07.01.2019 informiert wurden,  hat das Ziel, den verantwortlichen Entscheidungsträgern in der Kommunalverwaltung landesweit einheitliche Hilfestellungen und Grundlagen zur Aufstellung eines kommunalen Konzepts zum Starkregenrisikomanagement zur Verfügung zu stellen. In der Arbeitshilfe werden Vorgehensweisen zur Erstellung von Überflutungsanalysen und Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen sowie Handlungskonzepte zur effizienten Schadensreduzierung beschrieben. Die Arbeitshilfe stellt auch Qualitätsstandards und technische Randbedingungen hierzu vor und vermittelt einen Überblick über mögliche Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen.

 

Es wird in der Arbeitshilfe auch auf die Bedingungen zur Förderung gemäß der aktuellen Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017 (FöRL HWRM/WRRL) näher eingegangen.

 

Die Verwaltung wird die kreisangehörigen Kommunen bezüglich der Arbeitshilfe anschreiben und dort den aktuellen Sachstand und evtl. Diskussionsbedürfnisse zum „Kommunalen Starkregenrisikomanagement“ abfragen.

 

Seitens der Verwaltung ist ferner beabsichtigt, alle kreisangehörigen Kommunen zwecks Erfahrungsaustauschs und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu einer „Wasserwirtschaftlichen Dienstbesprechung“ einzuladen, die im vierten Quartal 2019 stattfinden soll.