Sachverhalt:
Zum Hochwasser- und
Starkregenrisikomanagement wurde zuletzt in der Sitzung vom 20.11.2018 berichtet.
Danach hat es folgende Entwicklung gegeben:
Im Jahr 2011 hat das Land NRW das
Hochwasserrisiko für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebieten
Rhein, Weser, Ems und Maas bewertet und die Gebiete mit signifikantem
Hochwasserrisiko (Risikogebiete) nach § 73 Abs. 1 WHG bestimmt. Für den Rhein-Kreis
Neuss wurden seinerzeit der Rhein, die Erft, die Niers, der Gillbach und der
Trietbach als Risikogewässer eingestuft. Die Risikobewertung und die Bestimmung
der Risikogebiete waren bis zum 22. Dezember 2018 nach § 73 Abs. 6 WHG zu
überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Als Ergebnis dieser neuen
Überprüfung wurde der Trietbach aus der Liste der Risikogewässer
herausgenommen.
Zur Klärung diesbezüglicher rechtlicher
Fragen wurde die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Wasserbehörde
kontaktiert. Auf Nachfrage wurde hierzu folgendes mitgeteilt:
·
Das
Überschwemmungsgebiet Niers-System (einschließlich Trietbach) ist bisher vorläufig
gesichert. Diese vorläufige Sicherung gilt für den Trietbach weiter fort.
Das Überschwem-mungsgebiet des Trietbachs wird bei der Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes Niers-System mit festgesetzt.
·
Für
den Trietbach werden nach § 74 Abs. 6 WHG die Gefahren- und Risikokarten nicht
mehr überprüft und ggf. aktualisiert.
·
Die
Bezirksregierung Düsseldorf klärt derzeit mit dem Umweltministerium NRW,
inwie-fern die bestehenden Risikomanagementpläne zum Trietbach noch Geltung
haben.
Das Land NRW hat zwischenzeitlich eine
„Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ erstellt, die unter www.flussgebiete.nrw.de/risikomanagement-kommunen-200 herunter geladen
werden kann.
Diese Arbeitshilfe, über die die Kommunen im Regierungsbezirk
Düsseldorf mit Rundverfügung vom 07.01.2019 informiert wurden, hat das Ziel, den verantwortlichen
Entscheidungsträgern in der Kommunalverwaltung landesweit einheitliche
Hilfestellungen und Grundlagen zur Aufstellung eines kommunalen Konzepts zum
Starkregenrisikomanagement zur Verfügung zu stellen. In der Arbeitshilfe werden
Vorgehensweisen zur Erstellung von Überflutungsanalysen und
Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen sowie Handlungskonzepte zur
effizienten Schadensreduzierung beschrieben. Die Arbeitshilfe stellt auch
Qualitätsstandards und technische Randbedingungen hierzu vor und vermittelt
einen Überblick über mögliche Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Es wird in der Arbeitshilfe auch auf die
Bedingungen zur Förderung gemäß der aktuellen Förderrichtlinie
Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017 (FöRL
HWRM/WRRL) näher eingegangen.
Die Verwaltung wird die kreisangehörigen
Kommunen bezüglich der Arbeitshilfe anschreiben und dort den aktuellen
Sachstand und evtl. Diskussionsbedürfnisse zum „Kommunalen
Starkregenrisikomanagement“ abfragen.
Seitens der Verwaltung ist ferner beabsichtigt, alle kreisangehörigen Kommunen zwecks Erfahrungsaustauschs und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu einer „Wasserwirtschaftlichen Dienstbesprechung“ einzuladen, die im vierten Quartal 2019 stattfinden soll.