Betreff
Digitalfunk
Vorlage
32/3132/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Nach den Vorgaben des Landes sollen auch die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS) genauso wie die Polizei zur Verbesserung der Kommunikations-möglichkeiten über den Digitalfunk verfügen. Das Land stellt hierfür das sogenannte Basisnetz zur Verfügung und sorgt für eine Anbindung der kommunalen Leitstellen.

Die primäre Anbindung der Leitstellen der nichtpolizeilichen BOS an das Basisnetz ist erfolgt. Die redundante Anbindung wurde durch das Land beauftragt, aber noch nicht flächendeckend umgesetzt. Der Rhein-Kreis Neuss nutzt daher zur ausfallsicheren Kommunikation weiterhin den Analogfunk.

Gleichwohl ist im Rhein-Kreis Neuss der Digitalfunk für die Einsatzstellenkommunikation freigegeben (sogenannter Direkt-Mode; DMO). Bei größeren Veranstaltungen besteht ebenfalls die Möglichkeit, den DMO-Modus zu nutzen.

Nach erfolgter redundanter Anbindung der Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss soll der Wirkbetrieb gestaffelt in den Bereichen Krankentransport, Rettungswesen und Feuerwehr aufgenommen werden.

In den kreisangehörigen Kommunen ist die Vorhaltung der für den Digitalfunk erforderlichen Endgeräte heterogen.