Betreff
Sprachtherapeutischer Dienst
Vorlage
50/3138/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss ist bereit, mit Wirkung ab 01.01.2019 im Rahmen des Sprachtherapeutischen Dienstes die Stundenvergütung je Therapiestunden von bisher 20,- € auf 23,- € anzuheben.

Mittel stehen bei dem Produkt 1.100.050.351.010 zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

Neufestsetzung der Stundenvergütung für die Therapeuten

Der Rhein-Kreis Neuss bietet bekanntlich seit 1961 auf Beschluss des Kreistages einen Sprachtherapeutischen Dienst an, bei dem jeder die Möglichkeit hat, eine Sprech- und Sprachstörung behandeln zu lassen.

Zurzeit sind 10 Therapeutinnen und Therapeuten in 37 Ambulanzstellen für diesen Dienst tätig. Sie arbeiten als Honorarkräfte.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 20.02.2008 die Vergütungssätze für die Therapeuten neu festgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Beiträge in der Höhe unverändert geblieben. Die Sprachheilbeauftragte des Rhein-Kreises Neuss hat nunmehr angeregt, zum 01.01.2019 eine Anhebung wie folgt vorzunehmen:

Stundenvergütung je Therapiestunde von bisher 20,- € auf 23,- €.

Die Verwaltung hält diese Anpassung für angemessen; der geschätzte Mehraufwand in 2019 in Höhe von ca. 18.000 € soll aus dem Haushaltsansatz bei dem Produkt 1.100.050.351.010 finanziert werden.