Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis
Neuss ist bereit, mit Wirkung ab 01.01.2019 im Rahmen des Sprachtherapeutischen
Dienstes die Stundenvergütung je Therapiestunden von bisher 20,- € auf 23,- €
anzuheben.
Mittel stehen bei
dem Produkt 1.100.050.351.010 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Neufestsetzung der Stundenvergütung für die
Therapeuten
Der Rhein-Kreis
Neuss bietet bekanntlich seit 1961 auf Beschluss des Kreistages einen
Sprachtherapeutischen Dienst an, bei dem jeder die Möglichkeit hat, eine
Sprech- und Sprachstörung behandeln zu lassen.
Zurzeit sind 10
Therapeutinnen und Therapeuten in 37 Ambulanzstellen für diesen Dienst tätig.
Sie arbeiten als Honorarkräfte.
Der Sozial- und
Gesundheitsausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 20.02.2008 die
Vergütungssätze für die Therapeuten neu festgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt sind
die Beiträge in der Höhe unverändert geblieben. Die Sprachheilbeauftragte des
Rhein-Kreises Neuss hat nunmehr angeregt, zum 01.01.2019 eine Anhebung wie
folgt vorzunehmen:
Stundenvergütung je
Therapiestunde von bisher 20,- € auf
23,- €.
Die Verwaltung hält
diese Anpassung für angemessen; der geschätzte Mehraufwand in 2019 in Höhe von ca.
18.000 € soll aus dem Haushaltsansatz bei dem Produkt 1.100.050.351.010
finanziert werden.