Beschlussempfehlung:
- Der Kreisjugendhilfeausschuss
stimmt der geplanten Übertragung der gemeinsamen
Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf die Stadt Neuss
und Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für den
Rhein-Kreis Neuss unter Beteiligung der Städte Dormagen, Grevenbroich,
Kaarst und Meerbusch zu.
- Er empfiehlt dem Kreistag, der
Aufgabenübertragung zuzustimmen.
Sachverhalt:
Im Frühjahr
2017 haben der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Neuss Gespräche für die
Zusammenlegung der beiden im Rhein-Kreis Neuss vorgehaltenen
Adoptionsvermittlungsstellen aufgenommen. Als Ziel wurde formuliert, eine
gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für alle Jugendämter im Kreisgebiet
einzurichten. Dieses hätte den Vorteil, die Vermittlungsaufgaben mit einer an
die Fall- und Bearbeitungszahlen angepassten Personalausstattung einheitlicher
und effektiver wahrnehmen zu können. Angesiedelt werden soll die gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle für den Rhein-Kreis Neuss beim Jugendamt der Stadt
Neuss.
Über die
geplante Zusammenlegung der Adoptionsvermittlungsstellen des Rhein-Kreises
Neuss und der Stadt Neuss ist in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
04.10.2017 ausführlich berichtet worden.
Nach einer
abschließenden Sitzung der Jugenddezernenten im Rhein-Kreis Neuss am 09.12.2018
haben sich die Beteiligten über einen Entwurf für eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung verständigt. Anvisiert für den Start der gemeinsamen kreisweiten
Adoptionsvermittlungsstelle ist der 01.01.2019.
Der Entwurf
der Vereinbarung ist in der Anlage beigefügt.
Nach
der Zustimmung und Unterzeichnung durch beteiligten Kommunen ist die
Vereinbarung zur Genehmigung dem Regierungspräsidenten und dem Landesjugendamt
vorzulegen.