Betreff
Übernahme der Adoptionsvermittlungsaufgaben im Rhein-Kreis Neuss durch das Jugendamt der Stadt Neuss
Vorlage
51/3161/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der geplanten Übertragung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf die Stadt Neuss und Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für den Rhein-Kreis Neuss unter Beteiligung der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch zu. 

 

  1. Er empfiehlt dem Kreistag, der Aufgabenübertragung zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

Im Frühjahr 2017 haben der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Neuss Gespräche für die Zusammenlegung der beiden im Rhein-Kreis Neuss vorgehaltenen Adoptionsvermittlungsstellen aufgenommen. Als Ziel wurde formuliert, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für alle Jugendämter im Kreisgebiet einzurichten. Dieses hätte den Vorteil, die Vermittlungsaufgaben mit einer an die Fall- und Bearbeitungszahlen angepassten Personalausstattung einheitlicher und effektiver wahrnehmen zu können. Angesiedelt werden soll die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für den Rhein-Kreis Neuss beim Jugendamt der Stadt Neuss.

Über die geplante Zusammenlegung der Adoptionsvermittlungsstellen des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Neuss ist in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2017 ausführlich berichtet worden.

Nach einer abschließenden Sitzung der Jugenddezernenten im Rhein-Kreis Neuss am 09.12.2018 haben sich die Beteiligten über einen Entwurf für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verständigt. Anvisiert für den Start der gemeinsamen kreisweiten Adoptionsvermittlungsstelle ist der 01.01.2019.

Der Entwurf der Vereinbarung ist in der Anlage beigefügt.

Nach der Zustimmung und Unterzeichnung durch beteiligten Kommunen ist die Vereinbarung zur Genehmigung dem Regierungspräsidenten und dem Landesjugendamt vorzulegen.