Betreff
Bericht der Arbeitslosenberatunghsstelle Neuss des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss
Vorlage
50/908/2009
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Arbeitslosenberatungsstelle Neuss zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Der Evangelische Kirchenkreis Gladbach-Neuss hat bekanntlich beim Rhein-Kreis Neuss und bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden um finanzielle Unterstützung gebeten, damit die in ihrer Trägerschaft stehende Arbeitslosenberatungsstelle in Neuss ihre Arbeit fortsetzen kann. Bislang wurde die Beratungsstelle überwiegend vom Land NRW und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Das Land hat diese Förderung vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Einführung des SGB II und geringerer Finanzmittel des ESF seit dem 30.09.2008 eingestellt.

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2009 eine Förderung (- beantragt waren 45.122 € ) abgelehnt, da der Träger in diesem Haushaltsjahr noch eine Finanzierungssicherheit über die Synode des Evangelischen Kirchenkreises hat. 

 

In vorhergegangenen Gesprächen des Trägers mit dem Rhein-Kreis Neuss, der ARGE Rhein-Kreis Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach ist auf die bestehenden behördlichen Beratungsstrukturen sowie auf die flächendeckenden Angebote in der psychosozialen Betreuung verwiesen worden. Ausfallende Landesmittel führen zudem grundsätzlich nicht zu einer kommunalen Finanzierungspflicht.

 

Zur weiteren Information des Ausschusses ist – auch unter Einbezug eines gleichlautenden Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.03.2009 – dem Evangelischen Arbeitskreis Gladbach-Neuss die Möglichkeit eingeräumt worden, die Arbeit der Beratungsstelle vorzustellen.

 

Mit den Erläuterungen wird den Ausschussmitgliedern ein Schreiben des Trägers vom 22.04.2009 zur Kenntnis gegeben, das bereits eine Darstellung der Arbeit mit entsprechenden Daten enthält. Die hier beschriebene Clearingfunktion (Problemanalyse und Wegweiser zu vorrangiger Hilfe) stellt nach Auffassung der Verwaltung allerdings eine originäre Aufgabe des Fallmanagements innerhalb der ARGE bzw. der Agentur dar. Gleiches gilt für die  Rechtsberatungen nach SGB II und SGB III.