Betreff
Kreishaushalt 2019/2020: Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
Vorlage
20/3190/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2019/2020 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss sowie der in der Anlage dargestellten weiteren Veränderungen aufgrund des § 53 KrO NRW und der §§ 75 ff. GO NRW.

Sollte die erwartete eingeplante Absenkung der Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 7 SGB II zur Vermeidung eines Umschlages in die Bundesauftragsverwaltung (Art. 104 a Abs. 3 GG) für das Haushaltsjahr 2020 nicht beschlossen werden, wird die dadurch eintretende Entlastung des Kreises an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben.

Für den Fall, dass der Landschaftsverband Rheinland den Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2020 niedriger als 15,7 v.H. der Umlagegrundlagen festsetzt, wird der auf den Rhein-Kreis Neuss entfallende Anteil nicht als Kreisumlage erhoben.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2019 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für die Haushaltsjahre 2019/2020 beraten.

Dem Finanzausschuss lag der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und den weiteren Anlagen in der Fassung des 1. Veränderungsnachweises vom 11.02.2019 vor, mit dem Vorschlag, den Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 35,1 v.H. und für das Haushaltsjahr 2020 auf 36,45 v.H. festzusetzen.

 

Nach Abschluss der Beratungen ergab sich für das Haushaltsjahr 2019 ein Fehlbedarf von 65.220 EUR und für das Jahr 2020 von 105.335 EUR. Unter Beibehaltung der genannten Kreisumlage-Hebesätze kann der Ergebnishaushalt ausgeglichen werden. Die Veränderungen sind in der Anlage dargestellt.

 

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses verwiesen.