Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 9.931 Flüchtlinge.

Dies sind 268 Flüchtlinge mehr als zum 31. August 2018 und 719 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 493 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.933 Flüchtlinge und damit 232 mehr als zum letzten Stichtag am 31. August 2018 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.794 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 644 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 274 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 757 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 136 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.08.2018 sind elf Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.204 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. Dezember 2018 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei. Die Anlagen 3, 4 und 5 weisen die Zahlen der jeweiligen Ausländerbehörden Rhein-Kreis Neuss, Dormagen und Neuss aus.

 

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (Dezember 2018):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 8.900 gestellte Erst- und Folgeanträge im Dezember 2018 gegenüber 12.976 im September 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist als Anlage 6 beigefügt.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 58.325 im Dezember 2018 abgebaut werden, im September 2018 waren noch 59.738 Verfahren anhängig, sodass hier ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im Dezember 2018 hat das BAMF 13.295 Entscheidungen getroffen, davon 5.118 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Dezember 2018 38.5 % (gegenüber 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 7 bei.

 

Rückführungen:

 

Erfolgte durchgeführte Abschiebungen in 2018 (Stand 31.12.2018):

 

RKN

NE

DO

2018

76

21

4

 

Nicht alle Abschiebeversuche sind erfolgreich. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen erfasst statistisch keine gescheiterten Abschiebeversuche. Zahlen zu gescheiterten Abschiebeversuchen liegen daher nur von den Ausländerbehörden der Stadt Neuss und des Rhein-Kreises Neuss vor.

Gescheiterte Abschiebungen:

 

RKN

NE

2018

101

13