Beschlussempfehlung:
Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Kreistag als Träger der Landschaftsplanung, der 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich nicht zu widersprechen.
Sachverhalt:
Die Stadt
Korschenbroich plant auf einem Grundstück im Gebiet des
Landschaftsschutzgebietes „Trietbachaue / Raderbroicher Busch / Hoppbruch“ die
Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Pesch (vgl. Plan und
Luftbild in der Anlage).
Die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans der Stadt Korschenbroich hat ergeben, dass die bauliche
Funktion des vorhandenen Feuerwehrhauses Pesch nicht den Anforderungen der
Feuerwehr entspricht. Daraus ergibt sich die Forderung nach einem Neubau, der
planungsrechtlich zu sichern ist.
Der Neubau ist aufgrund
der beengten Platzsituation am gegenwärtigen Standort des Feuerwehrhauses in
Pesch nicht möglich.
Daher ist die
Festlegung eines neuen Standortes in Pesch erforderlich. Dazu dient die 106.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich.
Die Stadt hat bezüglich
eines Standortes für die neue Feuerwache Pesch diverse Varianten im Vorfeld der
genannten Flächennutzungsplanänderung geprüft (vgl. Begründung in der Anlage). Die möglichen Standorte,
insbesondere unter Prüfung der städtischen Grundstücke, wurden betrachtet und
auf ihre Vereinbarkeit mit den feuerwehrtechnischen Anforderungen überprüft.
Als Ergebnis dieser Prüfung stellt sich die Fläche der 106. Änderung des
Flächennutzungsplans als die geeignetste Fläche zur Bebauung eines neuen
Feuerwehrhauses dar.
Auch aus Sicht des
zuständigen Fachamtes der Kreisverwaltung des Rhein-Kreis Neuss ist der
gefundene Standort der geeignete. Das von der Stadt Korschenbroich ins Auge
gefasste Grundstück ist demnach aus feuerwehr-einsatztaktischer Sicht gut
geeignet, die Planung der Stadt wird daher vom Amt für Sicherheit und Ordnung
des Kreises ausdrücklich befürwortet.
Der Standort liegt
unmittelbar neben dem Friedhof Pesch, schließt an die Siedlungsfläche von Pesch
direkt an und ist durch vorhandene Straßen erschlossen, die die Anfahrt der
Feuerwehrleute und Einsatzfahrten ermöglichen.
Die Fläche ist bislang im
Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche bauleitplanerisch gesichert
und war in der Vergangenheit mit Nadelgehölzen bestanden. Diese sind 2012/13
entfernt worden, seitdem hat sich auf der Fläche eine Sukzessionsvegetation
entwickelt.
Das Feuerwehrgerätehaus
soll auf dieser Fläche errichtet werden, neben dem Gebäude selber sind
Stellplätze für die KfZ der Feuerwehrleute und eine Fläche für Übungen und
Arbeiten an den Einsatzfahrzeugen vorgesehen.
Aus
landschaftsplanerischer Sicht ist mit der Planung der Stadt eine Verkleinerung
des Landschaftsschutzgebietes verbunden. Der besondere Schutzzweck des
Landschaftsschutzgebietes besteht nach Landschaftsplan III aus:
- der Bedeutung der Waldflächen für die
heimische Vogelwelt (z.B. Höhlenbrüter)
- der Bedeutung des kleinflächigen
Mosaiks aus Wald, Grünlandflächen und Feuchtflächen sowie Gräben und
Bächen für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und für
die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes
- der Bedeutung des Gebietes für die
Erholung.
Auf der für das
Feuerwehrgerätehaus vorgesehenen Fläche ist der o. g. Schutzzweck nur sehr
eingeschränkt erfüllt. Bedeutende Waldflächen für Höhlenbrüter liegen nördlich
und nordöstlich am Trietbach (Engbrücker Busch). Der aus dem Landschaftsschutz
entfallende Bereich ist als eine Pufferfläche zwischen Siedlung und
naturschutzfachlich bedeutsameren Flächen (hier insbesondere: Wald) zu sehen.
Entsprechende Auflagen für die konkrete Planung (siehe im Folgenden) können
diese Pufferfunktion erhalten. Die Fläche selber hat zudem keine Bedeutung für
die Erholung.
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund des Mangels an
einem geeigneten Alternativstandort für das Feuerwehrhaus in Pesch schlägt die
Verwaltung vor, der vorgelegten 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Korschenbroich nicht zu widersprechen.
In einer Abwägung
zwischen
- dem Bedarf an einem zeitgemäßen
Feuerwehrgerätehaus auf der einen Seite und
- dem auf der dafür allein
in Frage kommenden Fläche gegebenen ökologischen Wert und dem dortigen
kleinräumigen Landschaftsbild sowie der bisherigen bauleitplanerischen
Darstellung des Areals als Friedhofserweiterungsfläche auf der anderen
Seite
erscheint aus Sicht der
Verwaltung eine Zurücknahme des Landschaftsschutzgebietes für die im
öffentlichen Interesse liegende Errichtung eines Feuerwehrhauses
gerechtfertigt.
Die Zustimmung
des Kreises als Träger der Landschaftsplanung zum Vorhaben sollte aus Sicht der
Verwaltung an eine Eingrünung der Baufläche durch mehrreihige Gehölzstreifen
oder Hecken aus gebietseigenen Gehölzen zum verbleibenden
Landschaftsschutzgebiet hin (nach Nordosten und Nordwesten) geknüpft werden.
Die Verwendung gebietseigener Gehölze ist standortgerechter als die vergangene
Bestockung der Fläche mit Nadelgehölzen.