Betreff
106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich
Vorlage
61/3234/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Kreistag als Träger der Landschaftsplanung, der 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich nicht zu widersprechen.


Sachverhalt:

Die Stadt Korschenbroich plant auf einem Grundstück im Gebiet des Landschaftsschutzgebietes „Trietbachaue / Raderbroicher Busch / Hoppbruch“ die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Pesch (vgl. Plan und Luftbild in der Anlage).

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Korschenbroich hat ergeben, dass die bauliche Funktion des vorhandenen Feuerwehrhauses Pesch nicht den Anforderungen der Feuerwehr entspricht. Daraus ergibt sich die Forderung nach einem Neubau, der planungsrechtlich zu sichern ist.

Der Neubau ist aufgrund der beengten Platzsituation am gegenwärtigen Standort des Feuerwehrhauses in Pesch nicht möglich.

Daher ist die Festlegung eines neuen Standortes in Pesch erforderlich. Dazu dient die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich.

Die Stadt hat bezüglich eines Standortes für die neue Feuerwache Pesch diverse Varianten im Vorfeld der genannten Flächennutzungsplanänderung geprüft (vgl. Begründung in der Anlage). Die möglichen Standorte, insbesondere unter Prüfung der städtischen Grundstücke, wurden betrachtet und auf ihre Vereinbarkeit mit den feuerwehrtechnischen Anforderungen überprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung stellt sich die Fläche der 106. Änderung des Flächennutzungsplans als die geeignetste Fläche zur Bebauung eines neuen Feuerwehrhauses dar.

Auch aus Sicht des zuständigen Fachamtes der Kreisverwaltung des Rhein-Kreis Neuss ist der gefundene Standort der geeignete. Das von der Stadt Korschenbroich ins Auge gefasste Grundstück ist demnach aus feuerwehr-einsatztaktischer Sicht gut geeignet, die Planung der Stadt wird daher vom Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises ausdrücklich befürwortet.

Der Standort liegt unmittelbar neben dem Friedhof Pesch, schließt an die Siedlungsfläche von Pesch direkt an und ist durch vorhandene Straßen erschlossen, die die Anfahrt der Feuerwehrleute und Einsatzfahrten ermöglichen.

Die Fläche ist bislang im Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche bauleitplanerisch gesichert und war in der Vergangenheit mit Nadelgehölzen bestanden. Diese sind 2012/13 entfernt worden, seitdem hat sich auf der Fläche eine Sukzessionsvegetation entwickelt.

Das Feuerwehrgerätehaus soll auf dieser Fläche errichtet werden, neben dem Gebäude selber sind Stellplätze für die KfZ der Feuerwehrleute und eine Fläche für Übungen und Arbeiten an den Einsatzfahrzeugen vorgesehen.

Aus landschaftsplanerischer Sicht ist mit der Planung der Stadt eine Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes verbunden. Der besondere Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes besteht nach Landschaftsplan III aus:

  • der Bedeutung der Waldflächen für die heimische Vogelwelt (z.B. Höhlenbrüter)
  • der Bedeutung des kleinflächigen Mosaiks aus Wald, Grünlandflächen und Feuchtflächen sowie Gräben und Bächen für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und für die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes
  • der Bedeutung des Gebietes für die Erholung.

 

Auf der für das Feuerwehrgerätehaus vorgesehenen Fläche ist der o. g. Schutzzweck nur sehr eingeschränkt erfüllt. Bedeutende Waldflächen für Höhlenbrüter liegen nördlich und nordöstlich am Trietbach (Engbrücker Busch). Der aus dem Landschaftsschutz entfallende Bereich ist als eine Pufferfläche zwischen Siedlung und naturschutzfachlich bedeutsameren Flächen (hier insbesondere: Wald) zu sehen. Entsprechende Auflagen für die konkrete Planung (siehe im Folgenden) können diese Pufferfunktion erhalten. Die Fläche selber hat zudem keine Bedeutung für die Erholung.

Vorschlag der Verwaltung

Aufgrund des Mangels an einem geeigneten Alternativstandort für das Feuerwehrhaus in Pesch schlägt die Verwaltung vor, der vorgelegten 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich nicht zu widersprechen.

In einer Abwägung zwischen

  • dem Bedarf an einem zeitgemäßen Feuerwehrgerätehaus auf der einen Seite und
  • dem auf der dafür allein in Frage kommenden Fläche gegebenen ökologischen Wert und dem dortigen kleinräumigen Landschaftsbild sowie der bisherigen bauleitplanerischen Darstellung des Areals als Friedhofserweiterungsfläche auf der anderen Seite

 

erscheint aus Sicht der Verwaltung eine Zurücknahme des Landschaftsschutzgebietes für die im öffentlichen Interesse liegende Errichtung eines Feuerwehrhauses gerechtfertigt.

Die Zustimmung des Kreises als Träger der Landschaftsplanung zum Vorhaben sollte aus Sicht der Verwaltung an eine Eingrünung der Baufläche durch mehrreihige Gehölzstreifen oder Hecken aus gebietseigenen Gehölzen zum verbleibenden Landschaftsschutzgebiet hin (nach Nordosten und Nordwesten) geknüpft werden. Die Verwendung gebietseigener Gehölze ist standortgerechter als die vergangene Bestockung der Fläche mit Nadelgehölzen.