Betreff
Förderung von Fachkräften in der Allgemeinen Sozialarbeit durch Zuschüsse zu den Personalkosten
Vorlage
50/915/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die in der Allgemeinen  Sozialarbeit tätigen Fachkräfte einen Zuschuss zu den Personalkosten.

Insgesamt werden 16,5 Fachkräfte (Vollzeitstellen) in die Förderung einbezogen:

a)     Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Mönchengladbach e.V.                     1 Fachkraft                 =          20.965,72 €

b)     Arbeiterwohlfahrt
Ortsverein Neuss e.V.                      1 Fachkraft                 =          20.965,72 €

c)     Caritasverband für den Rhein-Kreis
Neuss e.V., Grevenbroich                  7,5 Fachkräfte             =        157.242,87 €

d)     Diakonisches Werk der ev.
Kirchengemeinden Rhein-Kreis Neuss
e.V., Grevenbroich                           1 Fachkraft                 =          20.965,72 €

e)     Diakonisches Werk der ev.
Kirchengemeinden in Neuss
e.V., Neuss                                    1 Fachkraft                 =          20.965,72 €

f)     Sozialdienst Kath. Männer Neuss         1 Fachkraft                 =          83.862,86 €

g)     Sozialdienst Kath. Frauen Neuss         4 Fachkräfte                =          20.965,72 €

Die erforderlichen Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss aufgrund des Beschlusses des Kreissozialausschusses vom 25.02.1980 einen jährlichen Zuschuss zu den nachgewiesenen Personalkosten der in der allgemeinen Sozialarbeit tätigen Fachkräfte (Sozialarbeiter / -pädagogen, Dipl.-Pädagogen oder Fachkräfte mit entsprechendem Fach- / Hochschulabschluss).