Betreff
Spenden und Sponsoringleistungen 2017 und 2018 an den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
014/3261/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die von der Verwaltung angenommenen Sponsoringleistungen und Spenden für die Jahre  2017 und 2018 zur Kenntnis.

Der Veröffentlichungspflicht wird in der Weise Rechnung getragen, dass auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Spenden-/Sponsorenliste hingewiesen wird.

 


Sachverhalt:

Nach den vom Landrat am 01.06.2015 erlassenen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen i.V.m. Nr. 4 des RdErl. des Innenministeriums vom 20.08.2014 – IR 12.02.02 – sind einmal jährlich angenommene Sponsoringleistungen/Spenden (auch Sach- und Dienstleistungen) mit einem Wert von mehr als 500 € zu veröffentlichen. Dabei sind der Name des Sponsors/Spenders, die Höhe des gesponserten/gespendeten Geldbetrages oder Bezeichnung der gesponserten/gespendeten Sach- oder Dienstleistung mit Angabe des vollen Wertes und ein Hinweis zur Verwendung anzugeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist jährlich formlos über angenommene Sponsoringleistungen und Spenden zu informieren. Da die Information für 2017 versehentlich unterblieben ist, wird dies hiermit mit der gemeinsamen Vorlage der Übersicht für die Jahre 2017 und 2018 nachgeholt.