Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und
Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im
Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31. März 2019 insgesamt 9.843
Flüchtlinge.
Dies
sind 88 Flüchtlinge weniger als zum 31. Dezember 2018 und 631 mehr als zum
Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem
Ausländerzentralregister) sowie 405 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.922 Flüchtlinge und damit
11 weniger als zum letzten Stichtag am 31. Dezember 2018 (30. Juni 2017:
5.428).
Die
Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.743 zurückgegangen
(30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 629 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei
dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann,
kommen 235 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus
diesen Herkunftsländern haben insgesamt 760 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen
Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni
2017 (hier waren es 621 Personen) um 139 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.12.2018
sind 3 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich
in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich
auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem
Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber
hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die
Zahlen hier mit aufgeführt.
Die
Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.178
Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine
detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie
eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2019 liegen
als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 2 bei.
Asylgeschäftsbericht
des BAMF (März 2019):
Bezogen
auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung
des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 12.762 gestellte
Erst- und Folgeanträge im März 2019 gegenüber 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im
September 2018, 13.255 im Juni 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember
2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017,
wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November
2017 lag.
Die
beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 53.224 im März
2019 abgebaut werden, im Dezember 2018 waren noch 58.325 Verfahren anhängig,
sodass hier ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im März 2019 hat das
BAMF 19.587 Entscheidungen getroffen, davon 7.903 positive Entscheidungen. Die
Schutzquote betrug im März 2019 40,3 % (gegenüber 38,5 % im Dezember 2018, 38,9
% im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember
2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende
Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 2 bei.
Eine
Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit
hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan
ist als Anlage 4 zu TOP 2 beigefügt.