Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 5.4.2 der Richtlinie für die Förderung
Kommunaler Integrationszentren vom 27. März 2018 gewährt das Land NRW
Sachausgaben für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von
ehrenamtlichen Übersetzungs-bzw. Dolmetscherpools bis zur Höhe von maximal
50.000 € pro Jahr.
Ein detailliertes Konzept wurde vom KI in
2018 erstellt. Auf den Bericht im Sozial- und Gesundheitsausschuss vom
19.02.2019 wird Bezug genommen.
Vor ihrem ersten Einsatz müssen die
ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer ein erweitertes
Führungszeugnis vorlegen und eine entsprechende Schulung absolvieren.
Zwischenzeitlich konnten zwei jeweils zweitägige Schulungen durchgeführt
werden, so dass mittlerweile rund 20 ehrenamtliche Sprachhelferinnen und
Sprachhelfer mit unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stehen.
Weitere ehrenamtliche Sprachhelferinnen und
Sprachhelfer, die Menschen mit geringen Deutschkenntnissen in
Alltagssituationen unterstützen möchten, werden gesucht. Auskunft erteilt
Anna-Lena Halloun vom KI unter Tel. 02181-601 5060 bzw. per E-Mail
anna-lena.halloun@rhein-kreis-neuss.de.