Betreff
Aufbau eines kreisweiten ehrenamtlichen Sprachhelferpools
Vorlage
50/3270/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer  5.4.2 der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 27. März 2018 gewährt das Land NRW Sachausgaben für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von ehrenamtlichen Übersetzungs-bzw. Dolmetscherpools bis zur Höhe von maximal 50.000 € pro Jahr.

Ein detailliertes Konzept wurde vom KI in 2018 erstellt. Auf den Bericht im Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.02.2019 wird Bezug genommen.

Vor ihrem ersten Einsatz müssen die ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und eine entsprechende Schulung absolvieren. Zwischenzeitlich konnten zwei jeweils zweitägige Schulungen durchgeführt werden, so dass mittlerweile rund 20 ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer mit unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stehen. 

Weitere ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer, die Menschen mit geringen Deutschkenntnissen in Alltagssituationen unterstützen möchten, werden gesucht. Auskunft erteilt Anna-Lena Halloun vom KI unter Tel. 02181-601 5060 bzw. per E-Mail anna-lena.halloun@rhein-kreis-neuss.de.