Betreff
Förderung von Übungsleitern/innen und Trainern/innen
Vorlage
52/3281/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Ausbildung von Übungsleiter/innen und Trainer/innen wird gemäß den Förderrichtlinien im Rahmen des Übungsleiterzuschussverfahrens durch einen Festbetrag gefördert. Dieser liegt bei der C-Lizenz bei bis zu 100 €, bei der B-Lizenz bei bis zu 250 € und bei der A-Lizenz bei bis zu 300 € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

 


Sachverhalt:

Als eine der Umsetzungsmaßnahmen aus dem Masterplan Leistungssport wird in 2019/2020 die Ausbildung von C-, B- und A-Lizenztrainer/innen an den Stützpunktvereinen mit einem Festbetrag (100/250/300) gefördert.

Auf Grund eines Antrages der Fraktionen von CDU und FDP für den Finanzausschuss am 06.03.2019 wurden jeweils 20.000 € in 2019 und 2020 für eine gleichlautende Förderung der Trainerausbildung in allen Sportvereinen im Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellt. Ein gleichzeitiger Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte auf eine finanzielle Förderung der Fort- und Weiterbildungskosten der Trainer/innen ab. Genaueres sollte in der nächsten Sitzung des Sportausschusses festgelegt werden.

„Als Selbsthilfegemeinschaften haben die Sportvereine bislang stets auf die Entwicklung des Sports und der Sportbedürfnisse reagiert und ihr Angebot erweitert, differenziert und dabei bemerkenswerte organisatorische Leistungen erbracht. Nach wie vor sind sie zentrale Pfeiler der Sportlandschaft und des Sportlebens im Kreis.“ (Sportförderrichtlinien des Rhein-Kreises Neuss)

Dabei sind gut ausgebildete Trainer/innen- und Übungsleiter/innen die Basis jedes organisierten Sportangebotes.
Der Rhein-Kreis Neuss trägt diesem Umstand Rechnung:
Der mit weitem Abstand größte Einzelposten im Sportetat ist die Förderung der Tätigkeit der lizenzierten Trainer und Übungsleiter/-innen in den Sportvereinen mit jährlich 345.000 €.
In 2018 hat der Rhein-Kreis Neuss fast 268.000 Übungsstunden gefördert. Diese wurden von 1.723 qualifizierten Trainer/innen und Übungsleiter/innen aus 114 Sportvereinen erteilt. Da nicht alle Vereine diesen Zuschuss beantragen, liegt die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden und der Trainer/innen mit Sicherheit höher. Allerdings repräsentieren die antragstellenden Vereine die große Masse des tatsächlich stattfindenden Sportbetriebs.

Die tatsächliche Herausforderung liegt in der Gewinnung neuer Trainer/innen und Übungsleiter/innen. Eine Unterstützung der Vereine ist wichtig und sinnvoll. Sie soll möglichst unbürokratisch erfolgen und zu einer wahrnehmbaren Unterstützung führen. Laut Rückfrage beim KSB wurden in 2018 knapp 180 Ausbildungen absolviert (von Trainer/innen, die im Rhein-Kreis Neuss wohnen und somit von uns weitestgehend gefördert würden); hinzu kommen die Ausbildungen, die von Sportfachverbänden durchgeführt werden.

Die Bereitschaft zur Weiterbildung ist hoch entwickelt. Der finanzielle Aufwand für die Fortbildung ist relativ überschaubar (15 Lerneinheiten in 4 Jahren und ca. 70 € an Kosten). Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Fortbildungen bei den Sportfachverbänden deutlich teurer sind. Grundsätzlich werden diese Kosten aber nach Kenntnis des Sportamtes von den Vereinen nicht als problematisch betrachtet.
Allein beim KSB haben in 2018 knapp 750 Übungsleiter/innen (wohnhaft im Rhein-Kreis Neuss) eine Fortbildung absolviert (zuzüglich der Weiterbildungen in den Fachverbänden). Auf Basis dieser hohen Fallzahlen könnte ein signifikanter Zuschuss nicht gewährt werden.
Dies bedeutet, dass der Rhein-Kreis Neuss zukünftig den Erwerb der Übungsleiterlizenzen bezuschussen sollte; die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen bleibt Sache der Vereine und Verbände.

Diese Förderung könnte im Rahmen des Verfahrens zur allgemeinen Übungsleiterbezuschussung abgewickelt werden. Dabei werden dem Kreissportamt immer die neu erteilten Lizenzen vorgelegt. Eine Förderung dieser neuen Übungsleiter/innen und Trainer/innen im Rahmen dieses Verfahrens bietet den Vorteil, dass kein eigenständiges Antragsverfahren notwendig ist und dass durch eine attraktive Zuschusshöhe die Vereine motiviert werden, die Ausbildung neuer Übungsleiter/innen und Trainer/innen zu forcieren. Die Förderung könnte in das Übungsleiterzuschussverfahren 2020 (für in 2019 abgeschlossene Ausbildungen) implementiert werden und erfolgt gemäß den entsprechenden Förderrichtlinien (s. Anlage 1). Die Sportvereine werden hierüber informiert.