Beschlussempfehlung:
Die Ausbildung von Übungsleiter/innen und
Trainer/innen wird gemäß den Förderrichtlinien im Rahmen des
Übungsleiterzuschussverfahrens durch einen Festbetrag gefördert. Dieser liegt
bei der C-Lizenz bei bis zu 100 €, bei der B-Lizenz bei bis zu 250 € und bei
der A-Lizenz bei bis zu 300 € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Sachverhalt:
Als eine der
Umsetzungsmaßnahmen aus dem Masterplan Leistungssport wird in 2019/2020 die
Ausbildung von C-, B- und A-Lizenztrainer/innen an den Stützpunktvereinen mit
einem Festbetrag (100/250/300) gefördert.
Auf Grund eines
Antrages der Fraktionen von CDU und FDP für den Finanzausschuss am 06.03.2019
wurden jeweils 20.000 € in 2019 und 2020 für eine gleichlautende Förderung der
Trainerausbildung in allen Sportvereinen im Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellt. Ein gleichzeitiger Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte
auf eine finanzielle Förderung der Fort- und Weiterbildungskosten der
Trainer/innen ab. Genaueres sollte in der nächsten Sitzung des Sportausschusses
festgelegt werden.
„Als
Selbsthilfegemeinschaften haben die Sportvereine bislang stets auf die
Entwicklung des Sports und der Sportbedürfnisse reagiert und ihr Angebot
erweitert, differenziert und dabei bemerkenswerte organisatorische Leistungen
erbracht. Nach wie vor sind sie zentrale Pfeiler der Sportlandschaft und des
Sportlebens im Kreis.“ (Sportförderrichtlinien des Rhein-Kreises Neuss)
Dabei sind gut
ausgebildete Trainer/innen- und Übungsleiter/innen die Basis jedes
organisierten Sportangebotes.
Der Rhein-Kreis Neuss trägt diesem Umstand Rechnung:
Der mit weitem Abstand größte Einzelposten im Sportetat ist die Förderung der
Tätigkeit der lizenzierten Trainer und Übungsleiter/-innen in den Sportvereinen
mit jährlich 345.000 €.
In 2018 hat der Rhein-Kreis Neuss fast 268.000 Übungsstunden gefördert. Diese
wurden von 1.723 qualifizierten Trainer/innen und Übungsleiter/innen aus 114
Sportvereinen erteilt. Da nicht alle Vereine diesen Zuschuss beantragen, liegt
die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden und der Trainer/innen mit Sicherheit
höher. Allerdings repräsentieren die antragstellenden Vereine die große Masse
des tatsächlich stattfindenden Sportbetriebs.
Die tatsächliche
Herausforderung liegt in der Gewinnung neuer Trainer/innen und
Übungsleiter/innen. Eine Unterstützung der Vereine ist wichtig und sinnvoll.
Sie soll möglichst unbürokratisch erfolgen und zu einer wahrnehmbaren
Unterstützung führen. Laut Rückfrage beim KSB wurden in 2018 knapp 180 Ausbildungen
absolviert (von Trainer/innen, die im Rhein-Kreis Neuss wohnen und somit von
uns weitestgehend gefördert würden); hinzu kommen die Ausbildungen, die von
Sportfachverbänden durchgeführt werden.
Die Bereitschaft
zur Weiterbildung ist hoch entwickelt. Der finanzielle Aufwand für die
Fortbildung ist relativ überschaubar (15 Lerneinheiten in 4 Jahren und ca. 70 €
an Kosten). Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Fortbildungen bei den
Sportfachverbänden deutlich teurer sind. Grundsätzlich werden diese Kosten aber
nach Kenntnis des Sportamtes von den Vereinen nicht als problematisch
betrachtet.
Allein beim KSB haben in 2018 knapp 750 Übungsleiter/innen (wohnhaft im
Rhein-Kreis Neuss) eine Fortbildung absolviert (zuzüglich der Weiterbildungen
in den Fachverbänden). Auf Basis dieser hohen Fallzahlen könnte ein
signifikanter Zuschuss nicht gewährt werden.
Dies bedeutet, dass der Rhein-Kreis Neuss zukünftig den Erwerb der
Übungsleiterlizenzen bezuschussen sollte; die Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen bleibt Sache der Vereine und Verbände.
Diese Förderung
könnte im Rahmen des Verfahrens zur allgemeinen Übungsleiterbezuschussung
abgewickelt werden. Dabei werden dem Kreissportamt immer die neu erteilten
Lizenzen vorgelegt. Eine Förderung dieser neuen Übungsleiter/innen und
Trainer/innen im Rahmen dieses Verfahrens bietet den Vorteil, dass kein
eigenständiges Antragsverfahren notwendig ist und dass durch eine attraktive
Zuschusshöhe die Vereine motiviert werden, die Ausbildung neuer
Übungsleiter/innen und Trainer/innen zu forcieren. Die Förderung könnte in das
Übungsleiterzuschussverfahren 2020 (für in 2019 abgeschlossene Ausbildungen)
implementiert werden und erfolgt gemäß den entsprechenden Förderrichtlinien (s.
Anlage 1). Die Sportvereine werden hierüber informiert.