Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten
zum Stichtag 31. März 2019 insgesamt 9.843 Flüchtlinge.
Dies sind 88 Flüchtlinge weniger
als zum 31. Dezember 2018 und 631 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017
(erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 405
mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder
Niederlassungserlaubnis verfügten 6.922 Flüchtlinge und damit 11 weniger als
zum letzten Stichtag am 31. Dezember 2018 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren ist auf 1.743 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750).
Hiervon kommen 629 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive
(Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr
von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 235
Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern
haben insgesamt 760 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es
621 Personen) um 139 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.12.2018 sind 3 Personen
mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der
Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei
einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht
als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen
Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge
mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.178 Personen (30. Juni 2017:
1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende
Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht
über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische
Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2019 liegen als Anlage 1
und Anlage 2 zu TOP 2
bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (März 2019):
Bezogen auf das gesamte
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des
Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 12.762 gestellte Erst-
und Folgeanträge im März 2019 gegenüber 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September
2018, 13.255 im Juni 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520
im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die
Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die beim BAMF anhängigen
Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 53.224 im März 2019 abgebaut
werden, im Dezember 2018 waren noch 58.325 Verfahren anhängig, sodass hier ein
weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im März 2019 hat das BAMF 19.587
Entscheidungen getroffen, davon 7.903 positive Entscheidungen. Die Schutzquote
betrug im März 2019 40,3 % (gegenüber 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September
2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im
September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als
Anlage 3 zu TOP 2
bei.
Eine Aufstellung und Grafik
zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher
Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist
als Anlage 4 zu TOP 2
beigefügt.
Bericht über Flüchtlingseinrichtungen in den
kreisangehörigen Kommunen:
Im Kreisausschuss am
10.04.2019 erfolgte eine Anfrage zu den vor Ort in den kreisangehörigen
Kommunen betriebenen Flüchtlingseinrichtungen. Das Kommunale
Integrationszentrum des Kreises hat zwischenzeitlich diesbezüglich eine Abfrage
durchgeführt.
Stadt Dormagen:
Die Stadt Dormagen betreibt
mit Stand 15.05.2019 die folgenden Unterkünfte (UK), in denen Flüchtlinge
untergebracht sind:
Welcome-Center
Kieler Str. 15-21
41540 Dormagen-Horrem
(temporär errichtete
Unterkunft mit bis zu 135 Plätzen)
UK Elsa-Brandström-Str. 15
41540 Dormagen-Hackenbroich
(Bestandsunterkunft mit bis
zu 85 Plätzen)
UK Gabrielstr. 61
41542 Dormagen-Delrath
(Bestandsunterkunft mit bis
zu 38 Plätzen)
UK Lupinenweg 8 und 10
41539 Dormagen-Rheinfeld
(Bestandsunterkunft mit bis
zu 38 Plätzen)
UK Marie-Schlei-Straße
41542 Dormagen-Nievenheim
(temporär errichtete
Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)
UK Rheinfelder Str. 15a
41539 Dormagen-Rheinfeld
(Bestandsunterkunft mit bis
zu 56 Plätzen)
UK Rudolf-Harbig-Weg 3
41540 Dormagen Horrem
(temporär errichtete
Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)
UK Walter-Reuber-Weg 3
41540 Dormagen-Delhoven
(temporär errichtete
Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)
UK Zu den Maieichen 3
41539 Dormagen-Rheinfeld
(temporär errichtete
Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)
In einigen der vorgenannten
Unterkünfte sind neben den Flüchtlingen zudem noch obdachlose Menschen untergebracht. Zusätzlich gibt es
noch eine temporäre Unterkunft nur für Obdachlose an der Böttgerstraße in
Dormagen-Hackenbroich.
In den letzten Monaten
konnten insgesamt vier Alt- und Übergangsunterkünfte aufgegeben werden. Dies
waren die angemieteten Immobilien Kirschfeld 8 (max. 32 Plätze) in 41542
Dormagen-Delrath und die Alte Schneiderei (max. 20 Plätze) in 41540
Dormagen-Knechtsteden, die ban die Eigentümer zurückgegeben wurden bzw. werden,
sowie die städtischen Unterkünfte Piwipper Str. 6 (max. 36 Plätze) in 41539
Dormagen-Rheinfeld sowie die Dormagener Straße (max. 25 Plätze) in 41540
Dormagen-Hackenbroich. Die beiden letztgenannten Unterkünfte werden abgerissen
und es werden an diesen Stellen neue Wohnungen entstehen.
Auch konnte die
Übergangslösung und vorab als Notunterkunft des Landes genutzte Unterkunft Am
Wäldchen mit knapp 200 Plätzen bereits 2017 geschlossen werden.
Perspektivisch ist die
Aufgabe einer weiteren Unterkunft, möglichst im Stadtteil Rheinfeld,
vorgesehen. Welche der dortigen Unterkünfte dies sein wird und zu welchem
Zeitpunkt steht aktuell noch nicht fest. Auch über eine weitere Verwendung kann
derzeit noch nichts gesagt werden.
Auch über die spätere
Verwendung der nur temporär errichteten Unterkünfte wurde bis zum heutigen Tage
noch keine Entscheidung getroffen.
Stadt Grevenbroich:
Folgende
Flüchtlingsunterkünfte werden aktuell betrieben:
Allrather Platz 12
Grevenbroich-Allrath
(Schule sowie
Hausmeisterwohnung)
Am Hammerwerk 36-40
Grevenbroich-Elsen
Jülicher Str. 14-16
Grevenbroich-Elsen
Frimmersdorfer Str. 114
sowie 116
Grevenbroich-Neurath
(einschl. Container)
Glück-Auf-Str. 5
Grevenbroich-Neurath
Martin-Luther-Str. 4-6
Grevenbroich-Neurath
Am Steelchen 1
Grevenbroich-Frimmersdorf
Hansend 38
Grevenbroich-Frimmersdorf
Josef-Bremer-Platz 1
Grevenbroich-Gustorf
Provinzstr. 46
Grevenbroich-Gustorf
Landstr. 46
Grevenbroich-Hemmerden
Bruchstr. 15, 17 und 19
Grevenbroich-Neuenhausen
Wehler Str. 33A und 33B
Grevenbroich-Neukirchen
Richard-Wagner-Str. 32
Grevenbroich-Orken
Erckensstr. 2
Grevenbroich-Stadtmitte
Gilbachstr. 18a-23a
Grevenbroich-Stadtmitte
Unter Berücksichtigung der
veränderten Anzahl von neu zugewiesenenen Asylbewerbern sowie von Zuweisungen
nach § 12 a AufenhG wurde die Flüchtlingseinrichtung „Nordstr. 2“
(Leichtbauhallen) zwischenzeitlich aufgegeben. Die Leichtbauhallen sollen nun
verkauft werden.
Des Weiteren erfolgte im
November 2018 die Räumung der Flüchtlingsunterkunft „Langer Weg 37“.
Kurzfristig wurde einer der drei dortigen Container als Notschlafstätte im
Winter 2018/2019 zur Nutzung bereitgehalten.
Weitere Schließungen oder
Änderungen des Verwendungszweckes sind hinsichtlich der oben aufgeführten
aktuell betriebenen Unterkünfte aktuell nicht beabsichtigt.
Stadt Jüchen:
Die Stadt Jüchen betreibt
derzeit drei stadteigene soziale Unterkünfte für Flüchtlinge.
Jülicher Str. 34
(Maximalkapazität 80)
Jülicher Str. 36
(Maximalkapazität 108)
Wanloer Str. 22
(Maximalkapazität 80)
Außerdem hat die Stadt
Jüchen eine soziale Unterkunft für Obdachlose auf der Wickrather Str. 61
(Maximalkapazität 25).
Darüber hinaus hat die
Stadt Jüchen eine soziale Unterkunft für Flüchtlinge mit einer Maximalkapazität
von 30 Personen auf der Gierather Str. 9 angemietet. Der Mietvertrag kann
frühestens zum 28.02.2020 gekündigt werden. Die Entscheidung hierzu steht noch aus.
Neben den sozialen
Unterkünften hatte die Stadt Jüchen seit 2015 auch private Wohnungen zur
Flüchtlingsunterbringung angemietet. Die Anzahl der Wohnungen wurde seit 2017
drastisch reduziert, sodass zum 01.07.2019 nur noch fünf Wohnungen durch die
Stadt Jüchen angemietet sein werden. Die Mietverträge der angemieteten
Wohnungen wurden entweder an anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber
übertragen oder aufgrund der rückläufigen Zuweisungszahlen und dem damit
verbundenen fehlenden Bedarf gekündigt. Dies soll langfristig auch mit dem
Restbestand der Wohnungen erfolgen.
Stadt Kaarst:
In der Stadt Kaarst sind
aktuell die folgenden acht Flüchtlingseinrichtungen in Betrieb:
Vom-Stein-Straße 49,
Bäumchensweg 4,
Am Bauhof 3,
Wattmannstr. 2a,
Ludwig-Erhard-Str. 40 + 42,
Daimlerstr. 8,
Daimlerstr. 10,
Novesiastr. 27
Die Flüchtlingsunterkunft
in der „Rotdornstr. 13“ ist abgerissen. Geplant ist, diese so schnell wie
möglich durch eine Nachfolgeeinrichtung zu ersetzen.
Stadt Korschenbroich:
Aktuell sind 468 Personen
in städtischen Unterkünften untergebracht. Davon sind 17 Obdachlose und 451
Flüchtlinge. Bei den Unterkünften handelt es sich um acht städtische Häuser
bzw. Wohnungen, neun Wohncontainer und 17 angemietete Wohnungen.
In Korschenbroich ist es sehr
schwierig, angemessenen Wohnraum zu finden. Daher leben noch 174 Personen in
städtischen Unterkünften, die bereits anerkannt sind, aber keine Wohnung
finden. Die Unterkünfte werden daher weiter benötigt und können nicht
aufgegeben werden.
Stadt Meerbusch:
Die Stadt Meerbusch hält
nachfolgend genannte Flüchtlingseinrichtungen, die in Betrieb sind, vor:
Am Heidbergdamm 2
Lank-Latum
Bösinghovener Str. 57
Bösinghoven
Cranachstr. 2
Büderich
Hülsenbuschweg 1-7
Büderich
Eine Schließung dier oben
genannten Einrichtungen ist nicht geplant.
Aufgrund städtebaulicher
Maßnahmen ist allerdings eine Schließung der Flüchtlingseinrichtung Fröbelstr.
4 in Osterath zum Ende des Jahres 2020 geplant.
Stadt Neuss:
Derzeit werden in Neuss an
folgenden Standorten Übergangswohnheime betrieben:
Bergheimer Str. 250,
Düsseldorfer Str. 152/154,
Berghäuschensweg 90,
Berghäuschensweg 92,
Nordparkbad, Neusser Wehe
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Das Wohnheim am
Berghäuschensweg 90 wird in Kürze wegen Baufälligkeit geschlossen. Zur Kompensation
für diese Einrichtung und zwei größere Wohnanlagen an der Fesser- und
Dunantstraße werden die vorher als Obdachlosenunterkunft genutzte Anlage Am
Südpark, Jakob-Koch-Str. 1 sowie eine kleine Wohnanlage im ehemaligen Further
Hof, Further Str. 110, in diesem Jahr in Betrieb genommen.
Gemeinde Rommerskirchen:
Laut Auskunft der Gemeinde
Rommerskirchen trifft die aktuelle Planung der Gemeinde Rommerskirchen keine
andere Disposition hinsichtlich nicht benötigter Unterkünfte. Bestehende
Mietverträge werden den Bedarfen angepasst.