Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung von Entsorgungsaufgaben / hier: Beitritt der Stadt Kaarst zur Entsorgung über das Schadstoffmobil des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
IV/093/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stimmt  der Beitrittsvereinbarung mit der Stadt Kaarst zur Entsorgung über das Schadstoffmobil des Rhein-Kreises Neuss zu.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss betreibt ein Schadstoffmobil für schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten. Dieses steht den Bürgerinnen und Bürgern an bestimmten Orten regelmäßig zur Verfügung. Dort können schadstoffhaltige Abfälle, wie Farben, Lacke, Haushaltschemikalien usw., kostenlos abgegeben werden. Sofern die Städte und Gemeinden das Schadstoffmobil des Kreises in Anspruch nehmen, erhebt der Rhein-Kreis Neuss dafür von den Städten und Gemeinden eine Gebühr von derzeit 0,79 € je Einwohner und Jahr.

 

Die getrennte Erfassung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Nach der Zuständigkeitsregelung des Landesabfallgesetzes sind die Städte und Gemeinden für Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushalten und der Rhein-Kreis Neuss für deren weitere Entsorgung zuständig.

 

Als Folge des einheitlichen Betriebes des Schadstoffmobils durch den Kreis erledigt der Rhein-Kreis Neuss auch die Teilaufgabe „Sammlung und Transport“ von Schadstoffen und ist damit teilweise im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden tätig. Dieses Vorgehen erfolgt einvernehmlich im Interesse einer Vereinfachung und Kostenersparnis bei der Erfassung und Entsorgung von Schadstoffen.

 

Mit den Städten Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch sowie den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 30.05.03/25.07.03/17.06.03/13.06.03/11.07.03/17.06.03/12.06.03 zur Übertragung von Entsorgungsaufgaben geschlossen. Dieser Vereinbarung (Anlage 1) möchte die Stadt Kaarst  beitreten, eine entsprechende Beitrittsvereinbarung liegt als Anlage 2 vor.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat die Thematik am 20.05.2008 behandelt und dem Kreistag einstimmig empfohlen, der Beitrittsvereinbarung mit der Stadt Kaarst zuzustimmen.