Beschlussempfehlung:
Der Kreistag stimmt der
Beitrittsvereinbarung mit der Stadt Kaarst zur Entsorgung über das
Schadstoffmobil des Rhein-Kreises Neuss zu.
Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss betreibt ein Schadstoffmobil für schadstoffhaltige Abfälle
aus Haushalten. Dieses steht den Bürgerinnen und Bürgern an bestimmten Orten
regelmäßig zur Verfügung. Dort können schadstoffhaltige Abfälle, wie Farben,
Lacke, Haushaltschemikalien usw., kostenlos abgegeben werden. Sofern die Städte
und Gemeinden das Schadstoffmobil des Kreises in Anspruch nehmen, erhebt der
Rhein-Kreis Neuss dafür von den Städten und Gemeinden eine Gebühr von derzeit
0,79 € je Einwohner und Jahr.
Die
getrennte Erfassung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten ist eine
gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Nach
der Zuständigkeitsregelung des Landesabfallgesetzes sind die Städte und
Gemeinden für Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushalten und der
Rhein-Kreis Neuss für deren weitere Entsorgung zuständig.
Als
Folge des einheitlichen Betriebes des Schadstoffmobils durch den Kreis erledigt
der Rhein-Kreis Neuss auch die Teilaufgabe „Sammlung und Transport“ von
Schadstoffen und ist damit teilweise im Zuständigkeitsbereich der Städte und
Gemeinden tätig. Dieses Vorgehen erfolgt einvernehmlich im Interesse einer
Vereinfachung und Kostenersparnis bei der Erfassung und Entsorgung von
Schadstoffen.
Mit
den Städten Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch sowie den Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom
30.05.03/25.07.03/17.06.03/13.06.03/11.07.03/17.06.03/12.06.03 zur Übertragung
von Entsorgungsaufgaben geschlossen. Dieser Vereinbarung (Anlage 1) möchte die
Stadt Kaarst beitreten, eine
entsprechende Beitrittsvereinbarung liegt als Anlage 2 vor.
Der
Planungs- und Umweltausschuss hat die Thematik am 20.05.2008 behandelt und dem
Kreistag einstimmig empfohlen, der Beitrittsvereinbarung mit der Stadt Kaarst
zuzustimmen.